Ärger wegen illegaler Nutzung
Jugendliche verschaffen sich Zutritt zum Sportplatz des 1. FC Marzahn 94
Sportplätze sind für Vereine und Bürger zum Sporttreiben da. Dagegen hat niemand etwas. Werden diese jedoch illegal genutzt, sorgt das für Ärger. Ein Leser der Berliner Woche berichtete vor einigen Wochen in einer E-Mail von genau solchen Vorfällen im Geraer Ring 30, wo sich die Sportstätte des 1. FC Marzahn 94 befindet.
Unser Leser schrieb von „massiven Problemen wegen illegaler Nutzung“. Kinder und Jugendliche würden ihm zufolge Zäune und verschlossene Tore überwinden, sich somit immer wieder Zutritt verschaffen. Im Gegensatz zu anderen Sportstätten sei die Anlage im Geraer Ring außerdem weder blick- noch lärmgeschützt. „Inzwischen wurde aus einer Aufklärung eine Eskalation mit lebensbedrohlichem Inhalt – und es fühlt sich niemand zuständig“, schilderte er die Situation.
Auf Nachfrage teilte Sportstadtrat Torsten Kühne (CDU) mit, dem Bezirksamt sei „grundsätzlich leider bekannt, dass die bezirklichen Sportanlagen, auch am Geraer Ring, gelegentlich auch illegal genutzt werden“. „Der angesprochene Sachverhalt einer ‚Eskalation mit lebensbedrohlichem Inhalt‘ ist hingegen hier nicht bekannt“, ergänzte er. Auch seien im Ordnungsamt keine aktuellen Beschwerden wegen illegaler Nutzung des Sportplatzes Geraer Ring eingegangen. Der Außendienst habe keine entsprechenden Vorfälle beobachtet oder sei deswegen angefordert worden.
„Zwischen dem Schul- und Sportamt und dem Ordnungsamt gab es zwischenzeitlich eine Verständigung. Das Ordnungsamt wird dieses Gebiet in die intensiveren Kontrollen einbeziehen und entsprechend den vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten kontrollieren“, reagierte der Stadtrat jedoch auf die Beschwerden. „Darüber hinaus werden alle nutzenden Sportvereine darum gebeten, dass sich die jeweils letzte Nutzergruppe des Tages vergewissert, die Sportanlage ordnungsgemäß verschlossen zu haben.“
Weil es zu solchen Vorfällen in der Regel nach der regulären Nutzung am späten Abend oder nachts komme, sei im Zweifelsfall auch die Polizei zu verständigen. Zäune und verschlossene Tore zu überwinden, sei Hausfriedensbruch, was in der Zuständigkeit der Polizei liege. „Bei Feststellungen sollte deshalb unbedingt die Polizei gerufen und Anzeige erstattet werden. Durch die stärkeren Kontrollen hoffen wir, dass sich dies bei den illegalen Nutzern herumspricht und sich die Situation entspannt“, erklärte Torsten Kühne.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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