Bezirksamt startet Kampagne zu den Europa-Wahlen
Ihr Wahlrecht können sie in ihrem Heimatland oder in Deutschland ausüben. Entscheiden sie sich für Letzteres, müssen sie sich bis zum 21. Tag vor dem Wahltag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eintragen lassen, in der sie leben. Die Frist endet am 4. Mai.
Über die Frist und die Möglichkeit, an der Wahl teilnehmen zu können, soll das Bezirksamt EU-Bürger besser informieren. Dies hat die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Die Verwaltung soll unter anderem über Aushänge an seinen Gebäuden und auf seiner Internetseite über die Wahl informieren. Mit diesen Maßnahmen soll EU-Bürgern die Ausübung ihres Wahlrechts in Deutschland erleichtert werden.
Harald Ritter / hari
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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