Raus aus der Dauerarbeitslosigkeit:
Bundesregierung will Arbeitsplätze subventionieren
Die Bundesregierung will langfristig Jobs für Langzeitarbeitslose schaffen. Viele von ihnen sollen künftig staatlich subventionierte Arbeitsplätze bekommen.
Das von der Bundesregierung gerade erst beschlossene Gesetz sieht vor, dass Menschen nach mindestens sieben Jahren Langzeitarbeitslosigkeit einen solchen staatlich subventionierten Arbeitsplatz bekommen können. Dadurch soll die Praxis beendet werden, solche Arbeitslose von einer befristeten Beschäftigungsmaßnahme in die nächste zu schicken. Denn trotz anhaltend guter Arbeitsmarktlage können noch die meisten Langzeitarbeitslose sich kaum eine Chance auf eine Festanstellung ausrechnen können. Das gilt auch für Marzahn-Hellersdorf.
Laut Statistik der Arbeitsagentur Berlin-Mitte waren im Bezirk im Juni insgesamt rund 9900 Arbeitslose gemeldet, darunter rund 2200 Langzeitarbeitslose. Ihre Zahl ist seit Juni 2017 um rund 25 Prozent gesunken. Wie viele dieser Langzeitarbeitslosen länger als sieben Jahre arbeitslos waren, erfasst die Statistik des Jobcenters nicht. Im Durchschnitt aber waren 247 Personen im vergangenen Jahr fünf Jahre und länger ohne Job.
Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, hat oft mit mehreren Schwierigkeiten zu kämpfen. Das können gesundheitliche Einschränkungen sein, Sprachprobleme oder eine unzureichende berufliche Ausbildung. Manchmal ist es auch die Angst vor einer Veränderung oder die Befürchtung, einem anderen, vielleicht besser bezahlten Job oder einer Vollzeitstelle nicht gewachsen zu sein. Manchmal ist es die Verantwortung als Alleinerziehende für mehrere Kinder. „Das wird mit jedem Betroffenen genau analysiert und wir suchen dann gemeinsam nach Lösungen“, sagt Beatrix Körner vom Büro des Jobcenters.
Wo selbst das nicht greift, liegen individuelle Probleme vor, die solche Menschen fast chancenlos auf dem Arbeitsmarkt machen. Für diese Menschen ist das neue Gesetz der Bundesregierung gedacht.
Die Betroffenen sollen fünf Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss erhalten. In den ersten beiden Jahren soll er wenigstens so hoch sein wie der Mindestlohn. Er beträgt gegenwärtig 8,84 Euro, ab Januar 2019 voraussichtlich 9,19 Euro pro Stunde. Nach den ersten beiden Jahren soll der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte sinken. Voraussetzung ist, dass der Betroffene mindestens 25 Jahre alt ist, innerhalb von acht Jahren mindestens sieben Jahre Grundsicherung bezogen hat und dabei allenfalls kurz beschäftigt war.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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