Grundstückseigentümer kämpft um Bauernhof

Robert Riedel betreibt neben seinem Bauunternehmen auch Landwirtschaft. Ein weiterer Nebenerwerb der Familie ist die Imkerei. | Foto: hari
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Kaulsdorf. Robert Riedel möchte am Barnimhang einen Ökobauernhof einrichten. Doch das Bezirksamt stoppt ihn, weil der Barnimhang seit 2012 ein Landschaftsschutzgebiet ist.

Riedel wird untersagt, sein Stück Land am Ortsausgang von Kaulsdorf zu bebauen oder irgendetwas darauf zu verändern. Ansonsten drohen ihm heftige Strafen, weil er gegen die Rechtsordnung in dem Landschaftsschutzgebiet verstößt.

Der Unternehmer fühlt sich vom Land praktisch enteignet. Er hat im Dezember 2011 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einen Hektar gekauft, auf dem er zusammen mit seiner Tochter eine ökologische Landwirtschaft entwickeln wollte.
Riedel ist hauptberuflich Bauunternehmer. Er hat eine Firma, die auf die Beseitigung von Brand- und Wasserschäden spezialisiert ist. Er betreibt außerdem seit Jahren als Hobby Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Der große Traum eines eigenen "Ökobauernhofs"

Seine Tochter Svantje, die Betriebswirtschaft studiert hat, ist leidenschaftliche Imkerin. Beider großer Traum ist: Ein Ökobauernhof mit Umweltbildungszentrum am Barnimhang. Als der Kaulsdorfer seinen Hektar im November 2011 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kaufte, wusste er von den Plänen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nichts. Hiervon erfuhr er erst rund 14 Tage später, als die Senatsverwaltung die Planungen in einer Berliner Tageszeitung veröffentlichte.

Sein erster Impuls war, den Hektar wieder an die Immobilienverwaltung des Bundes zurückzugeben. Diese lehnte jedoch mit der Begründung ab, dass diese zu dem Zeitpunkt gleichfalls nichts von der Umwandlung des Barnimhangs in ein Landschaftsschutzgebiet gewusste habe. „Das habe ich von der Bundesanstalt schriftlich“, sagt Riedel.

Er sei davon ausgegangen, dass das Grundstück am Rande der bebauten Flächen am Barnimhang auch bebautes und mithin bebaubares Land sei. Noch heute fänden sich auf ihm die Überbleibsel des Hauses und der Stallungen, die 1944 durch eine alliierte Bombe zerstört wurden. Sogar Reste der Bunkeranlagen, die später zur Verteidigung Berlins vor den Russen gebaut wurden, seien noch vorhanden.

Überwucherte Überbleibsel

Es sind auch noch Überbleibsel der ehemaligen Streuobstwiese im Garten, inzwischen allerdings überwuchert von Sträuchern und Bäumen. Letztere veranlassen die Senatsverwaltung und den Bezirk, zum neuen Status des Barnimhangs passend, von einem „Waldstück“ zu sprechen.

Auf Drängen der Senatsverwaltung strich das Grundbuchamt inzwischen bei dem Grundstück jegliche Art der Bebauung heraus und erklärte es im Grundbuch per Federstrich zu unbebautem Land. Die Senatsverwaltung leugnet, die Veränderung des Eintrages im Grundbuch selbst veranlasst zu haben. „Das kann ich aber beweisen“, sagt Riedel. Er prüft gegenwärtig alle rechtlichen Schritte, um über sein Grundstück wieder vollständig verfügen zu können.

HR
Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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