Verbotene Sommerrodungen strenger ahnden

Eine Ausnahme vom Fällverbot: Das Umwelt- und Naturschutzamt ließ im Juli eine Linde in der Oberfeldstraße wegen Bruchgefahr fällen. | Foto: hari
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Marzahn-Hellersdorf. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Sommer 2013 den Schutz von nistenden Tieren erhöht. Seither darf praktisch kein Baum gefällt und kein Strauch oder Ast zurückgeschnitten werden. Die Linke wirft nun dem Bezirksamt vor, Verstöße nicht konsequent zu verfolgen.

In diesem Sommer galt erstmals dieses verschärfte Verbot von Sommerrodungen. Kein Vogel oder ein anderes in Bäumen oder Büschen nistendes Tier sollte bei seiner Brut gestört werden. In Marzahn-Hellersdorf hatte die Tötung einer großen Zahl von Fledermäusen bei der Fällung eines Baumes in der Lappiner Straße 2010 für großen Wirbel gesorgt.

Ein solcher Vorfall ist in diesem Jahr zwar nicht bekannt geworden. Der umweltpolitische Sprecher der Linken im Bezirk, Frank Beiersdorff wirft jedoch in einer öffentlichen Erklärung Christian Gräff (CDU), Stadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung, vor, die Einhaltung des Verbots nicht ausreichend durchgesetzt zu haben.

Als Beispiel führt er eine Baumfällung im Mai in der Kohlisstraße an. Hier hatte ein Grundstücksbesitzer sein Grundstück beräumt, um einen Carport zu bauen. Dabei wurde auch, trotz des Versuchs von Nachbarn, das zu verhindern, eine Fichte gefällt. Der Vorgang wurde dem Umwelt- und Naturschutzamt zur Kenntnis gebracht. Ein Bußgeld wurde aber bisher nicht verhängt.

"Meine Mitarbeiter sind noch dabei, den Fall sachlich und rechtlich zu prüfen", sagt Gräff. Bei den Mitarbeitern des Amtes sei er sich sicher, dass diese sich an das Verbot hielten.

"Die vielen privaten Grundstücke im Bezirk können wir nicht alle im Auge behalten", erläutert er. Der Naturschutz sei auf die Unterstützung durch die Bevölkerung angewiesen. In diesem Jahr gingen zwei Anzeigen ein. Wenn sich Bürger meldeten, dann hauptsächlich, um sich zu beschweren, weil sie Bäume auf ihren Grundstücken während des Sommers nicht fällen durften.

Ab 1. Oktober bis Ende Februar gilt für das Fällen von Bäumen wieder allein die Berliner Baumschutzverordnung. Sie legt in einer Liste fest, welche Baumarten nicht gefällt werden dürfen.

Mehr Informationen zum Fällverbot im Internet auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter www.stadtentwicklung.berlin.de.
Harald Ritter / hari
Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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