Geldstrafe wegen Kleinkind-Sturz
Marzahn.Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Rentner wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Der 61-Jährige hatte im Februar dieses Jahres die Beaufsichtigung eines zweijährigen Kindes aus der Nachbarschaft in seiner Wohnung übernommen. Dabei ließ der Mann das Kind für eine halbe Stunde allein. In dieser Zeit war das Kleinkind aus dem Fenster der Wohnung im fünften Stock geklettert und 14 Meter in die Tiefe gestürzt. Das Kind kam mit Schürfwunden und einem Schock davon, weil Gestrüpp und Rindenmulch seinen Sturz abfederten.
Harald Ritter / hari
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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