Ordnungsamt erinnert Eigentümer an ihre Pflichten
Bei Straßen, die nicht von der BSR gereinigt werden, sind die Anlieger selbst für die Entsorgung des Laubes der Straßenbäume verantwortlich. An diese Vorschrift des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Berlin erinnert das Ordnungsamt. Anlieger müssen das Laub jeweils von ihrer Grundstückgrenze bis zur Mitte der Straße entfernen und entsorgen. Laub oder anderes Schnittgut zusammengeharkt einfach auf der Straße liegen zu lassen, ist eine Ordnungswidrigkeit und hat ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße zur Folge. Das Strafgeld kann bis zu 10 000 Euro betragen. 2011 hat das Ordnungsamt 40 Verstöße ahnden können. Das Bußgeld betrug durchschnittlich 50 Euro. Wer jedoch zum wiederholten Male erwischt wurde, musste 100 Euro zahlen.
Wer das Laub nicht auf dem Grundstück kompostieren kann, muss auf die BSR-Laubsäcke zurückgreifen. Sie kosten vier Euro pro Stück. Darin enthalten sind die Entsorgungsgebühren. Wer die Säcke gefüllt in einem der BSR-Höfe, wie in der Rahnsdorfer Straße 76 und am Nordring 5 abgibt, erhält einen Euro zurück. Mehr als fünf Säcke nimmt die BSR aber nicht an. Kleinere Mengen Laub können in die Biotonne getan werden.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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