Wasserbetriebe zahlen Gutschrift nur unter Vorbehalt
Marzahn-Hellersdorf. Die Wasserabrechnungen für 2012 stiften große Verunsicherung. Die meisten Vermieter reichen die Rückzahlungen für das vergangene Jahr an ihre Mieter weiter, andere aber nicht.
Eigentlich müssten alle Mieter mit Rückzahlungen bei den Betriebskostenabrechnungen für 2012 in diesem Jahr rechnen. Die Berliner Wasserbetriebe haben mit ihren Abrechnungen an die Vermieter die Rückzahlungen weitergegeben, allerdings unter einem Vorbehalt. Große Wohnungsgesellschaften im Bezirk wie die Degewo und die Stadt und Land legen diese Rückzahlung auch in den Betriebskostenabrechnungen für ihre Mieter um. Die Wohnungsgenossenschaft "Grüne Mitte" dagegen akzeptiert die Rückzahlungen unter einem Vorbehalt nicht und überwies das Geld zurück. "Die Entscheidung des Bundeskartellamtes sieht einen solchen Vorbehalt nicht vor", sagt Andrej Eckhardt, Vorstand der "Grünen Mitte".
Das Bundeskartellamt hatte 2012 die Preise der Berliner Wasserbetriebe geprüft und als zu hoch eingestuft. Es verpflichtete die Wasserbetriebe zu einer Rückzahlung. Die Wasserbetriebe schickten ihren Kunden daraufhin eine Gutschrift in Höhe von durchschnittlich 14 Prozent bezogen auf die Wasserabrechnung. Das ist der Wert, um den nach Auffassung des Bundeskartellamts die Wasserbetriebe ihr Wasser zu teuer abgegeben haben. Es geht dabei um rund 60 Millionen Euro insgesamt. Auf den Haushalt umgelegt sind das durchschnittlich 54 Euro oder 13,50 Euro pro Person und Jahr.
Die Wasserbetriebe haben die Rückzahlung ihren Kunden gegenüber aber mit einem Vorbehalt versehen. Sie halten das Bundeskartellamt für nicht zuständig und haben vor Gericht Widerspruch eingelegt. Sollte das Gericht der Auffassung der Wasserbetriebe folgen, müssten die Kunden das Geld wieder zurückzahlen.
Der Verband der regionalen Wohnungsunternehmen BBU empfiehlt indes seinen Mitgliedern, die Gutschrift anstandslos an die Mieter weiterzureichen. Den gleichen Standpunkt vertritt auch der Berliner Mieterverein. Aus Sicht des Eigentümerverbandes "Haus und Grund" ist die Rechtslage unklar. Probleme bei der eventuellen Rückzahlung der Gutschriften könnten nur bei individueller Abrechnung über Wasseruhren in den Wohnungen auftreten.
Harald Ritter / hari
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