Zahl der WBS-Anträge hat sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht
Stephan Richter (SPD), Stadtrat für Bürgerdienste, führt den enormen Anstieg auf das im vergangenen Jahr abgeschlossene Mietenbündnis zwischen Senat und landeseigenen Wohnungsgesellschaften zurück. Das sieht unter anderem vor, dass die Nettokaltmiete nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens betragen darf. Liegt die Miete darüber, handelt es sich um einen sogenannten Härtefall. Dann müsste die Miete reduziert werden. Um zu entscheiden, ob ein Härtefall vorliegt, wird das Einkommen geprüft. Dies geschieht auch, wenn ein Wohnberechtigungsschein beantragt wird. Doch im Unterschied zum WBS-Antrag, den das Wohnungsamt entgegennimmt, sollen die Wohnungsgesellschaften die Härtefallprüfungen vornehmen. Richter vermutet nun, dass einige Wohnungsgesellschaften diese Prüfung durch das Wohnungsamt vornehmen lassen.
Als Beleg zieht er ein Informationsblatt der Stadt und Land heran, in dem die Mieter aufgefordert werden, zur Härtefallprüfung einen Antrag beim Wohnungsamt zu stellen. "Die lassen uns ihre Arbeit machen", sagt er. Ihn ärgert, dass durch die Mehrarbeit im Wohnungsamt Anträge auf Wohngeld unbearbeitet bleiben.
Die Stadt und Land schickt ihre Mieter tatsächlich zum Wohnungsamt, zumindest in komplizierten Fällen. "Wir sagen den Mietern aber auch, dass sie im Antrag angeben sollen, dass es sich nur um eine Härtefallprüfung handelt", erklärt Frank Hadamczik, Pressesprecher des Unternehmens.
Nach Angaben der Stadt und Land gab es bei ihr bisher 99 Anträge auf Anerkennung als Härtefall, davon 28 in Hellersdorf. " Es ist doch klar, dass mehr WBS-Anträge gestellt werden, wenn im Bezirk jede dritte Wohnung bei Neuvermietung für WBS-Besitzer reserviert ist", lautet die Erklärung von Hadamczik für die steigenden Zahlen bei den WBS-Anträgen.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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