Unterhaltsvorschuss: Jugendamt zahlt später
Marzahn-Hellersdorf. Seit 1. Juli haben mehr Kinder alleinerziehender Eltern einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss und auch die Dauer hat sich verlängert. Doch seither gestellt Anträge werden vom Jugendamt nicht bearbeitet.
In der ersten Juliwoche sind im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf rund 300 neue Anträge eingegangen. Dies teilte Jugendstadtrat Gordon Lemm (SPD) auf der jüngsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung mit. Allerdings hat die Regierung das Gesetz noch nicht bis Mitte Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Solange das Gesetz aber noch nicht unterschrieben, veröffentlicht und in Kraft getreten ist, sind Jugendämtern die Hände gebunden. Die Änderungen dürfen noch nicht bei Bescheiden und Zahlungen berücksichtigt werden. Bereits gestellte Anträge auf Unterhaltsvorschuss hat das Jugendamt daher noch nicht bearbeitet. Hintergrund der Verzögerung ist ein erst kürzlich beigelegter Streit zwischen Bund und Ländern um die Kostenanteile.
Nach dem neuen Gesetz über die Zahlung von Unterhaltsvorschüssen zahlen die Jugendämter nicht mehr nur bis zum zwölften, sondern bis zum 18. Lebensjahr und die Dauer ist nicht mehr auf sechs Jahre begrenzt. Danach gilt das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli und damit die Zahlungspflicht des Jugendamtes.
Derzeit zahlt das Jugendamt in 4100 Fällen jeden Monat Unterhaltsvorschüsse. Mit der Neufassung des Gesetzes wird sich nach Berechnungen des Amtes die Zahl mehr als verdopplen. Allein aufgrund der Daten des Jobcenters ist mit zusätzlich rund 3400 Jugendlichen zu rechnen, die nach neuer Rechtslage ein Recht auf Unterhaltsvorschusszahlungen haben. Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben nur Kinder und Jugendliche, die nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. hari
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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