Das Bezirksamt hat die Parkregelungen und die Verbotszonen in den Wohngebieten rund um das ehemalige IGA-Gelände geändert. Die meisten Beschränkungen für Autofahrer fallen weg, einige bleiben.
Das Bezirksamt hatte im Frühjahr dieses Jahres rund um das IGA-Gelände sieben Wohngebiete für den Durchgangsverkehr gesperrt, um Anwohner vor Parksuchverkehr zu schützen. Bereits seit 2015 durften zudem Ortsfremde im Viertel Landsberger Tor nur maximal zwei Stunden parken. Die Verbotsschilder an den Einfahrten der meisten Wohnviertel wie das Suhler Viertel und das Gebiet um die Hellersdorfer Straße hat das Bezirksamt wieder entfernt. Beibehalten wurde die Verkehrsbeschränkung für die Wohngebiete zwischen der Bärensteinstraße und der Landsberger Allee, der Kienbergstraße und der Elisabethstraße sowie zwischen dem Blumberger Damm und der Ringelnatzsiedlung.
„Das Verbot für den Durchgangsverkehr hat sich bewährt und diese Viertel brauchen aufgrund ihrer Nähe zu den Eingängen der Gärten der Welt einen weiteren Schutz“, sagt Verkehrsstadtrat Johannes Martin (CDU).
Der Schutz durch Verbote wirkt allerdings nicht hundertprozentig. Während der IGA registrierte das Ordnungsamt über 16 000 Autos von Ortsfremden, die in den verbotenen Vierteln parkten. Im Gebiet Landsberger Tor überschritten während dieser Zeit rund 5800 Autofahrer ohne Anwohnerparkausweis die vorgeschriebene Parkzeit von maximal zwei Stunden. Dieses Gebiet hat das Bezirksamt inzwischen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Jetzt dürfen nur noch Anwohner parken. Martin begründet die Neuerung auch mit dem geringeren bürokratischen Aufwand. „Das Beantragen des Parkausweises hat die Anwohner genervt, abgesehen von den Kosten von 20 Euro“, erläutert Martin.
Die Haushalte in den Durchfahrtsverbotszonen haben jeweils zwei Anwohnernachweise erhalten. Wenn in einem parkenden Auto kein solcher Nachweis liegt, gleichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Kennzeichen mit dem Verkehrsregister ab. Ortsfremde bekommen ein Knöllchen hinter den Scheibenwischer geschoben.
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