Das Verkehrsamt lehnt Einbahnstraßenregel ab
Gefahrenkurve auf der Bärensteinstraße wird nicht entschärft

Das Straßenverkehrsamt lehnt eine Einbahnstraßenregelung in der Bärensteinstraße ab. Das schon bestehende Tempolimit von 30 Stundenkilometern, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die Einbahnstraßenregelung wurde im Dezember in einem Beschuss von der  gefordert. Diese sollte in der Bärensteinstraße von den Hausnummern 2 bis 18 gelten. Hier ist eine schmale und prägnante Kurve, von der die Einsehbarkeit der Straße durch Autofahrer und Fußgänger beeinträchtigt wird. Laut Begründung des BVV-Beschlusses kommt es hier oft zu riskanten Fahrmanövern und Autofahrer streiten sich darüber, wer den Straßenabschnitt zuerst passieren kann.

Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirks hat den Sachverhalt geprüft und hält eine Einbahnstraßenregelung in dem Straßenbereich nicht für sinnvoll. Es gelte Tempo 30 und die Vorfahrt, rechts vor links, sei durch die Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt.

„Nach der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung soll in solchen Fällen auf Verkehrszeichenregelungen weitestgehend verzichtet werden“, erläutert Verkehrsstadträtin Nadja Zivkovic (CDU) in ihrem Bericht an die BVV. Es werde allerdings geprüft, Ausweichstellen einzurichten und gegebenenfalls anzuordnen.

Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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