Rücksichtlose Zeitgenossen: Nicht alle Autofahrer respektieren Behindertenparkplatz
Marzahn. Behinderte haben es aus vielen Gründen schwerer im Leben als andere Menschen. Deshalb gewährt ihnen der Staat einige Privilegien, beispielsweise einen personengebunden Parkplatz.
Dieser nützt den Behinderten aber nichts, wenn die anderen Autofahrer das nicht respektieren und die Ausschilderung einer Abstellmöglichkeit des Behindertenparkplatzes ignorieren. Diese Erfahrung haben Gerhard Sommer und dessen Frau gemacht.
Das Ehepaar wohnt in einem Hochhaus im Blumberger Damm. Christina Sommer hat ein schweres Lungenproblem. Ihre Lunge kann nur noch 20 Prozent des eingeatmeten Sauerstoffs verarbeiten. Selbst wenige Schritte fallen ihr schon schwer und sie muss ständig ein Sauerstoffgerät bei sich führen. Seit Sommer des vergangenen Jahres verfügt das Ehepaar vor seinem Wohnhaus über einen Behindertenparkplatz. Dieser ist mit einem Schild als gekennzeichnet und mit einer Nummer auf die Sommers ausgeschrieben. Seit dem Herbst vergangenen Jahres musste Sommer 15 Mal das Ordnungsamt oder die Polizei anrufen, weil dieser Parkplatz von anderen Autofahrern belegt war und das meist über mehrere Stunden. Erst im April ließ das Straßenamt den Parkplatz durch Streifen aus Metallscheiben zusätzlich unter den anderen Parkplätzen hervorheben. Auch das nutzte nichts, wenige Tage später stand erneut ein fremdes Auto auf dem Behindertenparkplatz.
Geldbußen international deutlich höher
„Die Geldbußen von 35 Euro, die regelmäßig vom Ordnungsamt erhoben werden, sind einfach zu gering“, schlussfolgert Sommer. Er hat Informationen gesammelt, wie solche Verstöße in anderen Ländern geahndet werden. In Frankreich beispielsweise kostet es 135 Euro, einen Behindertenparkplatz widerrechtlich zu belegen, in den USA sogar 250 Dollar.
Im Bezirk gibt es 251 personengebundene Behindertenparklätze. Weitere 184 Parkplätze an anderen Orten sind im öffentlichen Straßenland des Bezirks allgemein für Behinderte ausgewiesen.
„Die meisten Autofahrer respektieren die Hinweisschilder“, sagt Christian Gräff (CDU), Stadtrat für Stadtentwicklung. Das von ihm geleitete Ordnungsamt schreibe im andern Fall ein Bußgeld aus und damit habe es sich. Er könne nur an die anderen Autofahrer appellieren, Rücksicht auf die Behinderten und deren besonderen Bedürfnisse zu nehmen.
Sommer hat noch eine Möglichkeit, das Parken auf seinem Behindertenparkplatz anderen Autofahrern teuer zu machen: per Rechtsstreit. Risikolos wäre das für Sommer jedoch nicht. Er müsste im Streitfall nachweisen, dass tatsächlich kein anderer Parkplatz in der Nähe für ihn und seine Frau als Ersatz vorhanden war. Unter Umständen müsste er die Kosten für das Abschleppen dem beauftragten Unternehmen dann vorstrecken. Abschleppunternehmen sind oft nicht mehr bereit, die Kosten eines Rechtsstreits mit den Parksündern zu tragen. hari
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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