Tempolimit in der Gehrenseestraße? Anträge nur von Betroffenen möglich

Baufahrzeuge, Pkw, Motorräder und andere Fahrzeuge- tagsüber rollt der Verkehr nahezu ununterbrochen durch die Gehrenseestraße. | Foto: Berit Müller
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Neu-Hohenschönhausen. Weil Anwohner wiederholt über Verkehrslärm geklagt hatten, beauftragten die Bezirksverordneten das Bezirksamt, sich für ein nächtliches Tempolimit in der Gehrenseestraße einzusetzen. Doch die zuständige Verkehrslenkung Berlin reagierte ablehnend – mit Verweis auf die Rechtslage.

Die Initiative ging von der SPD-Fraktion aus. Sie wollte, dass in der stark befahrenen Gehrenseestraße zumindest nachts mehr Ruhe einkehrt. Per Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung erhielt das Bezirksamt im Frühjahr den Auftrag, sich zum Schutz der Anwohner für ein Tempolimit einzusetzen. Konkret sollte zwischen 22 und 6 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde gelten. Im gleichen Antrag regte die Fraktion an, dass die Hauptverkehrsachse eine zusätzliche „Querungshilfe“ – also eine Ampel oder einen Zebrastreifen – bekommen sollte.

Weil es sich bei der Gehrenseestraße um eine übergeordnete Straße handelt, ist die Verkehrslenkung Berlin (VLB) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig, wenn es um Tempo-Limits oder ähnliche Entscheidungen geht. Die Verwaltung schickte nun eine Stellungnahme, unterzeichnet von Staatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne).

Darin heißt es zwar: „Die Verkehrslenkung Berlin nimmt die Lärmschutzanliegen der Anwohner von Hauptverkehrsstraßen engagiert an.“ Auch sei durchaus nachvollziehbar, dass sich Bezirkspolitiker im Interesse der Anwohner für Lärmschutzmaßnahmen einsetzen.

Doch mit einem Verweis auf die Rechtslage führt der Staatssekretär aus, dass „nur unmittelbar betroffene Anwohner einer Straße berechtigt sind, Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm zu stellen“. So sei ein konkreter Antrag eines oder mehrerer Betroffener notwendig, um „punktgenau“ prüfen und rechtssicher handeln zu können.

Lärm werde subjektiv sehr unterschiedlich als belastend empfunden, Schlafräume seien nicht grundsätzlich zur Straße hin ausgerichtet, heißt es weiter im Schreiben. Das spiele eine Rolle, weil der Lärm gerade zur Nachtzeit störe. „Folglich muss meine Behörde konkret wissen, ob und wenn ja, wo genau der Straßenlärm als belastend empfunden wird und wie viele Betroffene es gibt.“

Bei Anträgen von Anwohnern werde dann in jedem Einzelfall die konkrete Höhe der Lärmpegel ermittelt – auf der Grundlage aktueller Verkehrserhebungen und der örtlichen Gegebenheiten, wie Abständen von Gebäuden zur Fahrbahn, Straßenzustand, Hausnummer. Die Ergebnisse würden wie die Verkehrsfunktion der Straße in die Entscheidung einbezogen, ob ein Tempolimit wirksame Abhilfe schaffen kann.

Kirchner: „Ich bitte Sie und angesprochene Bezirksverordnete, in Lärmschutzangelegenheiten den Bürgern zu empfehlen, sich mit einem entsprechenden Antrag an die Verkehrslenkung zu wenden.“

Anträge von Anwohnern

Aktuell liegen der Senatsverwaltung zwei Anträge von Anwohnern vor, die geprüft werden. Weil die Bebauung in der Gehrenseestraße zugenommen und sich damit vermutlich auch das Verkehrsauskommens erhöht habe, sei in Abstimmung mit den Antragstellern ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben worden, so der Staatssekretär.

Zumindest das zweite Anliegen der BVV will die Verkehrslenkung indes in Betracht ziehen. An diversen Einmündungen der Straße gebe es zwar schon sichere Querungsmöglichkeiten, heißt es im Schreiben. Eine weitere Mittelinsel scheine aus Sicht der Verkehrslenkung Berlin aber denkbar – hier möge der Bezirk einen geeigneten Standort vorschlagen. bm

Autor:

Berit Müller aus Lichtenberg

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