Neues Gutachten erschüttert Gärtner von Oeynhausen
Rund eine Million Euro glauben die Gärtner der Kolonie Oeynhausen aus eigener Tasche zahlen zu können, sollte der Bezirk den Investor Lorac stoppen. Aber geht es nach dem nun erschienenen Wertgutachten, liegt die Latte im Regressfall um ein vielfaches höher. Das zunächst als vertraulich eingestufte, 75-seitige Papier untersucht laut Bürgermeister Reinhard Naumann (SPD) den Marktwert des Grundstücks in vier Varianten und kommt im aus Gärtnersicht günstigsten Fall auf eine Summe von 28 Millionen Euro. Das ungünstigste Szenario hat 35,9 Millionen Euro zum Ergebnis. Der Entschädigungsanspruch des Eigentümers Lorac in Anbetracht der derzeitigen Kleingartennutzung läge dann laut Baustadtrat Marc Schulte (SPD) 2 bis 3 Millionen Euro niedriger.
Hielten die Gärtner die bisher höchsten Regress-Schätzungen von bis zu 25 Millionen Euro für überzogen, zeichnet das neueste Gutachten nun ein noch kritischeres Lagebild. "Diese Zahlen sind nicht in Stein gemeißelt", gibt Naumann zu bedenken. Sie böten jedoch einen "Orientierungsrahmen" für das weitere Handeln. Weiterhin weist er darauf hin, dass es sich bei den Regress-Schätzungen nur um die "Entschädigung für die Nichtverwertbarkeit des Grundstücks" handelt. Es gehöre dann noch immer dem Investor Lorac und nicht dem Land Berlin. Wenn sich im Abgeordnetenhaus für einen Antrag der Linken zur Bereitstellung der Entschädigungssumme aus dem Landeshaushalt keine Mehrheit findet, sehen Naumann und Schulte die Kolonie vor dem Aus.
Dass das neue Dokument als Grundlage für das weitere Handeln taugt, zweifelt der Kolonie-Vorsitzende Alban Becker allerdings entschieden an. "Es ist ein Gutachten wie alle anderen auch", verweist Becker auf die fragliche Aussagekraft von fünf vorangegangenen Untersuchungen. Er habe in das Handeln des SPD-geführten Bezirksamts kein Vertrauen mehr: "Ich vertraue aber darauf, dass die Bezirksverordneten das Gutachten genau studieren und bewerten."
Auch in den Fraktionen von CDU, Grünen und Piraten gab es nach Bekanntgabe des ermittelten Verkehrswerts kritische Stimmen zu hören. Zweifel bestehen vor allem an der Ableitung des Grundstückswerts aufgrund von Referenzfällen, deren Details dem Datenschutz unterliegen. Bevor die BVV ihr weiteres Vorgehen berät, soll der Gutachter persönlich Gelegenheit bekommen, im Stadtentwicklungsausschuss vorzusprechen - bei einem noch unbekannten Termin in einer nichtöffentlichen Sitzung.
Autor:Thomas Schubert aus Charlottenburg |
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