Schmargendorf. Der US-amerikanische Hedgefonds "Lorac Investment Management", der eine Teilfläche der Kleingartenkolonie Oeynhausen gekauft hat, hat dem Bezirksverband der Kleingärtner zum 30. November 2013 den Pachtvertrag gekündigt.
Das Unternehmen hatte das Grundstück zu dem niedrigen Preis von Kleingartenland erworben, beruft sich aber bei der Kündigung auf den Baunutzungsplan von 1958/60, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet festsetzt. Die Lorac teilt dem Bezirksverband mit, dass sie weiterhin zu dem mit Stadtrat Marc Schulte (SPD) ausgehandelten Kompromiss steht: Die Hälfte der Fläche wird dem Land Berlin kostenlos zurückgegeben, dafür wird auf der anderen doppelt so hoch wie eigentlich zulässig gebaut: sechs statt dreier Stockwerke. Der Kündigungstermin ergibt sich daraus, dass der Investor, die Groth-Gruppe, zügig mit dem Bau beginnen will. Dass die Bezirksverordneten aber auch beschlossen haben, dass ein neues Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden muss, das gar keinen zügigen Baubeginn erlaubt, wird in dem Kündigungsschreiben nicht berücksichtigt. Sie lässt dagegen über ihre Anwälte dem Bezirksverband mitteilen, dass "bereits die Planungs- und Architekturbüros für die Erschließungs-, Hochbau- und Bauplanung beauftragt" sind. "Die Kleingärtner der Kolonie Oeynhausen erwarten von ihrem Bezirksverband", teilt Alban Becker von der Kleingartenkolonie mit, "dass er alles in seiner Macht stehende tut, um diese Kündigung abzuwenden und um die Kolonie Oeynhausen zu erhalten."
Sich zu wehren ist zuverlässiger, als sich allein auf die Politik und dem Bezirksverband zu verlassen, wissen die Kleingärtner. Sie haben ein Bürgerbegehren beantragt, das das Bezirksamt bereits zugelassen hatte, das aber dann doch nur mit dem Zusatz genehmigt wurde, dass die Kleingärtner im Erfolgsfalle Entschädigungszahlungen "bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro" aufbringen müssten. Diese Summe wird aus einem "Schaden" abgeleitet, der auf den Eigentümer zukommen würde, wenn es mit der erwarteten Umwandlung von Kleingartenland in Bauland wegen des Widerstandes der Bürger nicht klappen sollte. Die Kleingärtner sind der Auffassung, dass dieses Schadensrisiko völlig aus der Luft gegriffen ist und es nur dazu dienen soll, von weiterem Widerstand abzuschrecken. "Diese Auflage behindert das Bürgerbegehren in unzulässiger Weise. Wir werden sie nicht akzeptieren und unverzüglich beim Verwaltungsgericht ihre Aufhebung beantragen", teilt Frank Sommer von den Kleingärtnern mit.
Frank Wecker / FW
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