Kleingärtner protestieren gegen faulen Kompromiss
An diesem Tag verkaufte der amerikanische Hedgefonds "Lorac" seinen Anteil an dem Gelände an die Bauunternehmensgruppe von Klaus Groth. Das sind rund 150 von 302 Parzellen der Gesamtanlage auf einer Fläche von 92 785 Quadratmetern. Der Fonds hatte das Gelände 2008 für 598 463,25 Euro zu einem Quadratmeterpreis von 6,45 Euro als Kleingartengelände gekauft. Nach heutigem Stand beträgt dafür der Bodenrichtwert als Bauland 560 Euro je Quadratmeter. Der Fonds realisiert damit in vier Jahren auf Kosten der Kleingärtner eine Wertsteigerung um 8582 Prozent. Wenn dieses "Bombengeschäft" platzen sollte, weil etwa der Bezirk - wie es seit 28 Jahren in der Berliner Planung festgeschrieben ist - auf der Nutzung als Kleingartenland beharrt, droht der Investor mit einer Schadenersatzklage in Höhe von 25 Millionen Euro.Am 21. Januar wurde in einer Bürgerversammlung die Öffentlichkeit über den Beschluss des Bezirksamtes informiert, dem Investor das Baurecht für dieses Gelände zu erteilen. Die für die Kleingärtner spannende Frage ist, ob überhaupt ein Planungsverfahren für die Bebauung eines Geländes eröffnet werden darf, das nach dem politischen Willen aller Parteien seit 1984 im Flächennutzungsplan als Kleingartenanlage ausgewiesen ist.
In der bis zum letzten Platz gefüllten Aula der Marienburgschule hatte Baustadtrat Marc Schulte (SPD) unter Pfiffen, Buhrufen und demonstrativ gezeigten Schuhen Mühe, seinen mit dem Investor gefundenen Kompromiss zu erklären. Das noch gültige Baurecht aus den 50er-Jahren erlaubt dort eine maximale Bauhöhe von drei Stockwerken. Der Baustadtrat hat dem Investor angeboten, wenn er die Hälfte des Geländes an das Land zurückgibt, darf er dafür auf der anderen Hälfte doppelt so hoch bauen. Für den Investor ist das akzeptabel: Der Bodenzins bleibt gleich und er spart obendrein die Hälfte der Grundplatten, Dächer und Versorgungsstränge. Dafür hat er im Eilverfahren Baurecht erwartet. Dem machten die Grünen einen Strich durch die Rechnung. Nun muss ein neues förmliches Bebauungsplanverfahren mit diversen Gutachten und der Einbeziehung der Bürger eingeleitet werden. Bis Redaktionsschluss lag noch keine Entscheidung des Investors vor, ob er unter diesen Bedingungen weiter an dem Kompromiss festhält.
Die Kleingärtner hatten einen Bürgerentscheid eingeleitet, dem jedoch die Klausel hinzugefügt wurde, dass die Kleingärtner das Prozesskostenrisiko übernehmen sollten. Der Vereinsvorsitzende Wolfgang Arlt erklärte erstmals, dass die Kleingärtner für ein realistisches Prozesskostenrisiko von 2,3 Millionen Euro bürgen würden - nicht jedoch für die spekulativen 25 Millionen Euro.
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
Kommentare