Parkcafé wird Fall für Bezirksaufsicht
BVV wirft Bezirksamt rechtswidrigen Beschluss vor

Mit dem Parkcafé Rehberge muss sich jetzt die Bezirksaufsichtsbehörde beschäftigen. Das hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beschlossen und dem Bezirksamt rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. 

Hat das Bezirksamt richtig entschieden, das Parkcafé in den Rehbergen Boxsportvereinen zu überlassen? Das soll jetzt der Innensenat als Bezirksaufsichtsbehörde beurteilen. So haben es die Bezirksverordneten in ihrer September-Sitzung auf dringlichen Antrag des BVV-Vorstandes beschlossen. Der Vorgang ist durchaus einzigartig, auch weil die BVV gleichzeitig eine Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme zurückwies.

Was ist genau passiert? Wie berichtet hatte das Bezirksamt im Juli beschlossen, das marode Cafégebäude Hertha BSC und anderen Boxvereinen als Boxsporthalle zu überlassen und das Grundstück ins Fachvermögen Sport zu übertragen. Dazu muss man wissen, dass zuvor über Jahre ergebnislos diskutiert wurde, was mit dem Parkcafé geschehen soll: Kita, Seniorenklub, Restaurant oder Abriss.

Was folgte, war ein Dringlichkeitsantrag der SPD, das Parkcafé für die „Bevölkerung zu erhalten und nutzbar zu machen“. Das Bezirksamt sollte seinen Beschluss zurücknehmen und ein Interessenbekundungsverfahren vorbereiten, um die Anwohner zu beteiligen. Die BVV stimmte dem im August auch mehrheitlich zu. Doch das Bezirksamt sah das anders und entschied, den Beschluss der Bezirksverordneten wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften zu beanstanden. Denn nach dem Bezirksverwaltungsgesetz ist es Sache des Bezirksamtes, wie es seine Geschäfte organisiert und führt. In diesem Fall also, ob es ein eigenes Grundstück in ein anderes Fachvermögen überträgt. „Das ist eine innerorganisatorische Maßnahme, die nicht dem Zuständigkeitsbereich der BVV unterfällt und daher auch nicht ihrer Kontrolle unterliegt“, ließ Rathauschef Stephan von Dassel (Grüne) die Bezirksverordneten wissen.

Die aber konterten zurück. So habe das Bezirksamt entgegen dem BVV-Votum im August eine völlig andere Nutzung beschlossen und die dafür erforderlichen Maßnahmen wie etwa die Übertragung des Grundstückes ins Fachvermögen Sport bereits per Beschluss umgesetzt – ohne vorher die BVV zu informieren. „Das ist rechtswidrig“, stellte BVV-Vorsteher Frank Bertermann (Grüne) fest. Und weiter: „Das Bezirksamt irrt, wenn es davon ausgeht, dass diese Maßnahme nicht dem Beschluss- und Kontrollrecht der BVV unterfällt.“ Nun muss die Bezirksaufsicht darüber befinden, ob sich das Bezirksamt unrechtmäßig verhalten hat oder nicht. „Wir sind sehr gespannt auf die Entscheidung“, heißt es aus der SPD-Fraktion.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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