Die Hauseigentümer dürfen in den fünf erlassenen Milieuschutzgebieten Birkenstraße und Waldstraße in Moabit sowie Leopoldplatz, Sparrplatz und Seestraße in Wedding keine Baumaßnahmen mehr durchführen, die zu hohen Mieten und damit Verdrängung der jetzigen Mieter führen. Untersuchungen hatten ergeben, dass in Wedding das Aufwertungspotenzial besonders hoch ist und die Bevölkerung unter Verdrängungsdruck steht. Mit der sozialen Erhaltungsverordnung, Milieuschutz genannt, können nun Luxussanierungen verboten werden. Die BVV hatte im April beschlossen, dass die von ihr aufgestellten „inhaltlichen Genehmigungskriterien“ für Bauvorhaben im Amtsblatt veröffentlicht werden sollten, um rechtsverbindlich zu sein. Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) hat die Liste zwar nicht im Amtsblatt veröffentlichen lassen, aber im BVV-Bauausschuss am 25. Mai zugesagt, jedem Eigentümer, der Bauanträge stellt, den Katalog zuzusenden, an den er sich halten muss.
In den Milieuschutzgebieten sind alle baulichen Maßnahmen genehmigungspflichtig. Sie dürfen nicht dazu führen, dass der „kiezspezifische Mietspiegel“ überschritten wird, so Spallek. Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen seien „vorerst nicht mehr möglich“. Auch das Zusammenlegen von zwei kleinen zu einer großen Wohnung ist verboten. Laut BVV-Kriterien ebenfalls nicht mehr genehmigungsfähig: Gegensprechanlagen mit Videoüberwachung, Einbauküchen, Kamine, Panoramafenster, Fußbodenheizungen, repräsentative Treppenhäuser, zweites Bad, zweites WC oder zweite Dusche, zur Wohnung gehörende Parkplätze, neue Balkone mit mehr als vier Quadratmetern Grundfläche, Loggien, Terrassen und Wintergärten oder kostenaufwendige Aufzüge. Ein Büro für die Mieterberatung in den Milieuschutzgebieten konnte noch nicht beauftragt werden, weil die Ausschreibung hängt. Es fehle noch ein Formblatt der Senatswirtschaftsverwaltung zu den neuen Vergaberichtlinien, so Spallek. DJ
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