Hausruine wird saniert
Gebäude in der Burgsdorfstraße 1 wird vorerst nicht abgerissen
Das seit über zehn Jahren leerstehende Geisterhaus in der Burgsdorfstraße 1 neben der Berliner SPD-Parteizentrale und dem Prime-Time-Theater wird vorerst nicht abgerissen. Die Eigentümerin hat sich vor Gericht verpflichtet, „innerhalb von neun Monaten umfangreiche Baumaßnahmen zur Sicherung und Instandsetzung des Bestandes durchzuführen“.
Das teilte Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) jetzt auf eine Anfrage der Linken-Bezirksverordneten Katharina Mayer mit. Demnach haben Bezirk und die Hauseigentümerin vor dem Verwaltungsgericht einen Vergleich beschlossen. Wie berichtet, hatte die Bauaufsicht bereits im Juni 2015 sogenannte Abrissverfügungen für das Vorderhaus und den Seitenflügel erlassen. Das Gebäude ist komplett zerstört, die Fenster zerdeppert, das Dach völlig kaputt. Mehrere Decken des Vorderhauses sind bereits eingestürzt; aus dem offenen Dach wachen Bäume.
Die Eigentümerin Waltraud G. hat trotz Aufforderungen der Bauaufsicht das Haus nie saniert. Damit Fußgänger nicht von herabfallenden Teilen erschlagen werden, hat der Bezirk 2015 den Gehweg davor gesperrt. Im Oktober 2017 wurde sogar die Burgsdorfstraße für den Durchgangsverkehr beidseitig gesperrt. Nur der Gehweg auf der anderen Straßenseite blieb für Fußgänger frei. Laut einem vom Bezirk in Auftrag gegebenen Gutachten „ist das Gebäude akut einsturzgefährdet“, wie Tanja Lier, Chefin der bezirklichen Bauaufsicht, sagt.
Nach erfolglosen Versuchen der Behörde, die Eigentümerin zur Instandsetzung zu bewegen, wollte die Bauaufsicht die Hausruine abreißen. Gegen diese Abrissverfügung hatte die Eigentümerin vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Wie Gothe mitteilt, wurde der Rechtsstreit am 23. März mit einem Vergleich beendet. Er sieht vor, dass das Haus instandgesetzt wird. Die Abrissverfügungen bleiben für den Fall bestehen, dass die Eigentümerin dies nicht wie vereinbart innerhalb von neun Monaten ab Wirksamkeit des Vergleiches umsetzt. Dann darf der Bezirk das Haus abreißen.
Weil die Eigentümerin sich nun verpflichtet hat, „den städtebaulichen Missstand zeitnah zu beseitigen, kommt derzeit eine Enteignung der Grundstückseigentümerin nicht in Betracht“, so Gothe. Seit 2007 habe der Bezirk für Sicherungsmaßnahmen 36 000 Euro ausgegeben. Das Geld konnte das Amt mittlerweile durch „Pfändung im Wesentlichen wieder von der Eigentümerin zurückholen“, so Gothe.
Da das Haus in der Burgsdorfstraße 1 in einem Sanierungsgebiet liegt, hat der Bezirk ein Vorkaufsrecht, falls die Eigentümerin das Grundstück veräußert. „Das gilt jedoch nicht im Falle einer Zwangsversteigerung“, erklärt Gothe.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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