Rummelgelände am Kurt-Schumacher-Damm verursacht hohe Kosten
Wedding. Das Bezirksamt lehnt die Übertragung des Zentralen Festplatzes ins Bezirksvermögen ab. Vor allem wegen der zusätzlichen Kosten, die neue Grünflächen bedeuten.
Der Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus hatte die Übertragung des 21 Hektar großen Geländes am Kurt-Schumacher-Damm in das Bezirksvermögen beschlossen. Bisher wurde der Zentrale Festplatz vom Liegenschaftsfonds (Lifo) verwaltet. Doch Mitte will den Platz nicht, weil ihm Bewirtschaftungskosten "in nicht bezifferbarer Höhe entstehen", heißt es in dem Bezirksamtsbeschluss vom 24. Juni.
Wie berichtet, will der Senat das Gelände als Berlins große Veranstaltungsfläche erhalten und hat die Nutzung im 2013 festgesetzten Bebauungsplan als "Sondergebiet Festplatz" gesichert. Damit hat der Berliner Schaustellerverband Planungssicherheit bekommen. Seit 2000 ist er Pächter des Zentralen Festplatzes. Für jedes Fest mussten neue Genehmigungen eingeholt werden. Mit dem B-Plan ist gesichert, dass der Platz langfristig für Volksfeste, Jahrmärkte, Messen, Zirkusse, Sportveranstaltungen, Autokino und Konzerte zur Verfügung steht. Die Betreiberfirma darf zudem 100 Meter des Walls entlang des Kurt-Schumacher-Damms abtragen, damit man den Rummel besser sehen kann. Doch bisher hat der Schaustellerverband das Geld nicht dafür.
Pflege zu teuer
Die anderen bis zu elf Meter hohen Sicherheitswälle (das Gelände wurde von den französischen Alliierten als Munitionsdepot genutzt) bleiben aus Lärmschutzgründen erhalten und werden als öffentliche Parkanlage festgesetzt. Der Bezirk will die Grünflächen aber nicht pflegen. Außerdem seien die umgebenden Flächen zwingend notwendige Evakuierungszone bei Unfällen und daher mit dem Grünanlagengesetz nicht vereinbar, so Baustadtrat Carsten Spallek (CDU). Das Bezirksamt will, dass der Festplatz wegen der kulturellen Nutzung der Senatskulturverwaltung zugeordnet wird. Am liebsten wäre es den Verantwortlichen in Mitte, wenn statt lautem Rummel dort Wohnungen gebaut würden. Dies sollte der Senat auch im Ergebnis des Volksbegehrens zum Tempelhofer Feld prüfen, heißt es in dem Beschluss.
Dirk Jericho / DJ
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