Hartz-IV-Bus tourt weiter: mobile Beratung vor den Jobcentern bis Oktober
Wedding. Am 4. April ist vor dem Jobcenter Leopoldplatz in der Müllerstraße 147 die Jobcenter-Tour 2016 gestartet. Dass die mobile Beratung des Berliner Arbeitslosenzentrums (BALZ) im zehnten Jahr sogar mit erweitertem Angebot weitergehen kann, ist der erstmaligen Förderung durch das Land Berlin zu verdanken.
"Irren ist amtlich"
„Das ist oft der komplette Irrsinn“, sagt Berater Markus Wahle zu den Berechnungen, Leistungskürzungen und anderer Fehler der Jobcenter-Mitarbeiter. Er steht seit fast acht Jahren mit dem Hartz-IV-Beratungsbus vor den Jobcentern und berät die Leute, die verzweifelt aus den Amtsstuben kommen und ihre Bescheide oder die Entscheidungen der Jobcenter-Mitarbeiter nicht verstehen. Wahle und sein Team prüfen die Bescheide auf Fehler, checken die Zahlen und informieren über mögliche Rechtsmittel. An manchen Tagen helfen auch Fachanwälte für Sozialrecht vor dem Beratungsbus.
„Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“ heißt die mobile Beratungsaktion des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise, die von der Liga der Wohlfahrtsverbände, der Landesarmutskonferenz Berlin und dem Deutschen Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg unterstützt wird. Im vergangenen Jahr drohte der Aktion das Aus. Der Bus wurde bisher ausschließlich aus Spendenmitteln finanziert. Im Oktober forderte der Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen des Abgeordnetenhauses eine Förderung für die Hartz-IV-Beratung, im Dezember stimmte das Parlament zu. Jetzt ist die Förderzusage vom Senat da.
Mitarbeiter überlastet
„Wir machen die Beratung und geben die Auskünfte, die eigentlich das Jobcenter machen muss“, sagt Marcus Wahle vom dreiköpfigen Beratungsteam. Die Arbeitsvermittler hätten dafür keine Zeit, kritisiert der Berater das System. Sie müssten „Zahlen bringen“ und werden in dem Job auch zermürbt. Demotivation und mangelnde Zeit könnte ein Grund sein, warum die Hartz-IV-Bescheide so oft fehlerhaft sind. Ein Drittel aller Widersprüche werden von den Jobcentern anerkannt. Dass die Arbeitslosen sich wehren und notfalls vor dem Sozialgericht klagen können, darüber informieren die Berater vor allen Jobcentern in den Bezirken. Die Personalkosten für die Berater übernimmt erstmals der Senat. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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