Spielhallenbetreiber muss 41 500 Euro zahlen: Bezirk schöpft rechtswidrige Gewinne ab
Wedding. Eine illegale Spielhalle kann teuer werden, wenn das Ordnungsamt das mitkriegt.
Im konkreten Fall hatte das Ordnungsamt im Februar gegen ein Weddinger Spielhallenunternehmen einen Bescheid wegen des unerlaubten Spielhallenbetriebes erlassen. Der Geschäftsführer muss 1000 Euro wegen fehlender Spielhallenerlaubnis bezahlen und 500 Euro, weil kein Eignungsnachweis vorlag. Doch der dicke Brocken kommt wegen der sogenannten Vermögensabschöpfung zustande. Kripobeamte hatten die Spielgeräte mittels einer speziellen Software ausgelesen und den Gewinn ermittelt. Da dieser rechtswidrig erzielt wurde, konnte das Ordnungsamt das Vermögen für verfallen erklären. Das Amtsgericht Tiergarten hat das Ende August bestätigt. Die Vermögensabschöpfung (Verfall), die das Ordnungsamt gegen die Firma angeordnet hatte, ist rechtens.
„Ich freue mich, dass das Gericht die Handlungsweise des Ordnungsamtes bestätigt hat“, sagt der zuständige Stadtrat Carsten Spallek (CDU). Er hofft, dass das Urteil als Warnung verstanden wird, lieber keine Spielhallen ohne Genehmigungen zu betreiben. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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