Wohnungen auf Friedhöfen
Bezirksamt beantragt Änderung des Flächennutzungsplans

Das Bezirksamt beantragt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Änderung des Flächennutzungsplans für Teilflächen der Friedhöfe Georgen-Parochial III und Segen.

Auf den stillgelegten Friedhofsflächen sollen in absehbarer Zeit Wohnungen, eine Grundschule und Kita-Plätze entstehen. Damit das baurechtlich möglich ist, müssen sie im Flächennutzungsplan (FNP) des Landes Berlins als Wohnbauflächen ausgewiesen werden, berichtet Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen).

Der Evangelische Friedhofsverband Berlin Stadtmitte möchte die nicht mehr benötigten Flächen veräußern. Und die Pläne sind inzwischen schon recht konkret und wurden bereits vor einigen Monaten im BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanalgen vorgestellt. Auf einem Teil des Friedhofs Georgen-Parochial III möchte die Stephanus-Stiftung eine dreizügige Grundschule mit Sporthalle errichten. Außerdem sollen drei Gebäude für betreutes Wohnen, Pflegeeinrichtungen und eine Kita entstehen.

Auf einem weiteren Teil sollen fünf weitere Gebäude mit je etwa 50 Wohnungen entstehen. Jedes dieser Häuser wird von einer anderen der Genossenschaften gebaut. Dabei handelt es sich um die Mietergenossenschaft Selbstbau eG, die Selbstbaugenossenschaft Berlin eG, die Studentendorf Schlachtensee eG, die WBG „Am Ostseeplatz“ eG und die WBG „Bremer Höhe“ eG. Die verbleibende Fläche in Richtung Roelckestraße könnte für das familienorientierte Wohnen einem Baugruppenprojekt zur Verfügung gestellt werden.

Für die ungenutzte Fläche auf dem Segensfriedhof ist ebenfalls Wohnungsbau vorgesehen. Daran soll sich dann ein Grünbereich anschließen, möglicherweise mit einem anzulegenden Waldspielplatz. Die Planungen für diesen Bereich werden derzeit modifiziert, berichtet Stadtrat Kuhn. Das ursprünglich angedachte „Projekt Village“ für Geflüchtete scheine derzeit nicht umsetzbar.

Bisher sind die Grundstücke im Berliner Flächennutzungsplan noch als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Friedhof festgeschrieben. Aus dieser Zweckbestimmung heraus kann kein Wohnungsbau entwickelt werden. Damit das möglich ist, muss ein entsprechender Antrag zur Änderung des FNP gestellt werden. Ist der FNP geändert, kann in einem nächsten Schritt ein entsprechender Bebauungsplan in Angriff genommen werden.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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