Auslaufmodell Parkbeleuchtung: Defekte Laternen werden nicht mehr repariert
Weißensee. Die Tage werden kürzer. Wer am frühen Abend unterwegs ist, bekommt das deutlich zu spüren. Wenn dann die Beleuchtung von Straßen und Parks nicht funktioniert, ist das ärgerlich.
Dass auch im Park am Weißen See die Laternen bei Dunkelheit nicht angehen, das ärgert Anwohner jedes Jahr aufs Neue. So wandte sich kürzlich ein Leser mit dem Hinweis an die Redaktion der Berliner Woche, dass im Park auch in diesem Jahr keine Beleuchtung angeht. Wenn er am frühen Abend mit seinem Hund durch den Park spazieren gehe, sei es stockfinster. Das rege ihn auf. Selbst mit einer Taschenlampe ausgerüstet, sei es alles andere als angenehm, den unbeleuchteten Park zu betreten.
Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen) verweist darauf, dass für das Bezirksamt nur eine gesetzliche Pflicht besteht, gewidmete Straßen innerhalb von Ortschaften verkehrssicher zu beleuchten. „Nach dem Grünanlagengesetz gibt es keine vergleichbare Regelung oder Verpflichtung der öffentlichen Hand, in gleicher Weise öffentliche Grünanlagen zu beleuchten“, betont der Stadtrat. Das werde aus Kostengründen in der Regel auch nicht passieren. Es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse. „Dies ist im Park am Weißen See nicht der Fall“, so Kirchner. „Um sich als Fußgänger sicher bewegen zu können, stehen die beleuchteten Gehwege an den umliegenden Straßen zur Verfügung. Niemand ist gezwungen, einen unbeleuchteten Weg durch die Grünanlage zu nehmen.“
Häufig werde in Grünanlagen aber eine aus der DDR-Zeit bestehende Beleuchtung noch so lange betrieben, bis sie endgültig ausfalle, erläutert der Stadtrat. Das passiere leider oft durch Vandalismus. „Beschädigte Beleuchtungen können in der Regel nicht wieder instand gesetzt oder erneuert werden.“ Das treffe auch auf den Park am Weißen See zu.
Kirchner weist im Zusammenhang mit dem Anliegen unseres Lesers auch auf die Regelungen für das Gassigehen mit Hunden in Parks hin. In öffentlichen Grünanlagen, Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten dürfen Hunde nur an der Leine ausgeführt werden. Deren Notdurft muss durch den Ausführenden eingesammelt werden, „was bei Dunkelheit sicherlich nicht gewährleistet werden kann“, so Kirchner. Aus Gründen der Hygiene und eines sauberen Erscheinungsbildes des Parks sollten die Parknutzer „diese einfache Regel aber einhalten“, so der Stadtrat. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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