Bezirksverordnete fordern vom Senat die Sicherung des Kinderklinikgeländes
Weißensee. Die unendliche Geschichte des ehemaligen Kinderkrankenhauses Weißensee geht weiter. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) forderte den Senat auf, das Kinderkrankenhaus an der Hansastraße vor der Zerstörung zu retten.
Auf dem derzeit völlig ungesicherten Gelände hatte es in den vergangenen Monaten immer wieder gebrannt. Die Feuerwehr ist dort jeden Monat mehrmals im Einsatz. Deshalb stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag in der BVV. Diesem stimmten alle Verordneten zu. "Der Senat muss das Gelände absperren und die Gebäude vor weiterem Vandalismus und Zerstörung schützen", erklärt der bündnisgrüne Fraktionschef, Cornelius Bechtler. "Die Brandanschläge der vergangenen Monate sind eine ernste Gefahr."Eigentümerin ist derzeit die MWZ Bio-Resonanz GmbH. Das Unternehmen plant ein wissenschaftliches Zentrum für Krebsforschung einrichten. Vor acht Jahren war der Kaufvertrag mit dem Liegenschaftsfonds des Landes Berlin unterzeichnet worden. Doch seitdem passiert nichts. Laut Kaufvertrag kann sich die Eigentümerin mit dem Bauen bis 2015 Zeit lassen. Vereinbart war allerdings, dass Raten der Kaufsumme zu bestimmten Terminen an das Land überwiesen werden. Bislang blieben die Zahlungen allerdings aus.
"Der Liegenschaftsfonds hat in diesem Sommer den Rücktritt vom Vertrag erklärt", sagt die Pressesprecherinvom Liegenschaftsfonds, Irina Dähne. Der Investor hat inzwischen dem Rücktritt widersprochen. Damit scheint eine einvernehmliche Rückabwicklung des Kaufvertrages vorerst ausgeschlossen. Irina Dähne: "Der Investor steht als Eigentümer im Grundbuch. Er müsste also an der Rückübertragung mitwirken. Das Grundstück befände sich nach Löschung der Eintragung im Grundbuch wieder im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds." Wie lange das Ganze noch dauern werde, könne zurzeit niemand abschätzen, so Dähne. Danach gebe es mehrere Möglichkeiten, wie mit dem Kinderkrankenhaus umgegangen wird, so die Sprecherin des Liegenschaftsfonds.
Solange der Investor noch im Grundbuch steht, ist er auch für die Sicherung des Grundstücks zuständig. Daher ist es fraglich, ob der Senat der Forderung der BVV nachkommen wird.
Bernd Wähner / BW
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