Gericht gegen einen halboffenen Vollzug an der Großen Seestraße
Der halboffene Maßregelvollzug sollte am 2. Mai in der Großen Seestraße 109 eröffnet werden. Bereits seit mehr als einem Jahr gibt es dagegen aber Proteste von Anwohnern. Vor gut einem Jahr sickerte durch, dass die gemeinnützige Gesellschaft "Zeitraum" im Auftrag des Senats im Weißenseer Wohngebiet einen halboffenen Maßregelvollzug einrichten möchte. Viele Anwohner waren wütend, dass sie nicht beizeiten über das Projekt informiert wurden. Auf ihren Druck hin fand vor einem Jahr eine Einwohnerversammlung statt. Die Stimmung war aufgeheizt. Lautstark wurde gegen das Projekt argumentiert und protestiert. Immerhin beabsichtigt der freie Träger, an der Großen Seestraße 20 verurteilte Straftäter wieder auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten.Nachbarn der geplanten Einrichtung sehen allerdings in ihr eine Gefährdung. Schließlich befinden sich auch Kitas und Schulen im Umfeld der Einrichtung. Der Träger, das Bezirksamt und Bezirksverordnete versuchten, die Wogen der Empörung zu glätten. Es zeigte sich aber, dass von Anfang an in der Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt etwas schiefgelaufen ist. Trotzdem wurde an der Großen Seestraße weiter gebaut. Anwohner klagten. Kurz vor der Eröffnung gab es nun den Eilantrag eines Anwohners. Bei einem Ortstermin des Gerichts wurden die Lage des Objektes und die Umgebung in Augenschein genommen. Danach entschied das Verwaltungsgericht, dass der Maßregelvollzug in diesem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig sei. Das Bezirksamt will nun die Begründung der Entscheidung abwarten und behält sich entsprechende Reaktionen auf das Urteil vor. Außerdem soll mit dem Betreiber beraten werden, wie es weitergeht.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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