Hilfe für Vereine beantragen
Berlin. Ab 23. August können Vereine, die durch die Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, die Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) beantragen. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 20.000 Euro betragen. „Es gibt weiterhin großen Unterstützungsbedarf bei Vereinen und Organisationen, die auch während der Pandemie wichtige Arbeit leisten und beeindruckendes Engagement zeigen“, betont Sawsan Chebli, Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement. „Wir wollen die Berliner Zivilgesellschaft in dieser angespannten Situation finanziell unterstützen, damit sie ihre Arbeit aufrechterhalten kann.“ Antragsberechtigt sind Berliner Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und in denen freiwilliges und ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt. Informationen zu Antragsbedingungen sind auf www.ibb.de/soforthilfe10 verfügbar. Zudem gibt es eine Beratungshotline des Vereins GoVolunteer unter Tel. 921 07 78 60. Details zur Beratung finden sich auf www.govolunteer.com/soforthilfe. st
Autor:Hendrik Stein aus Weißensee |
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