Zum Bezug von Kindergeld
Bezugsberechtigte von Kindergeld müssen der Familienkasse ihre Steuer-Identifikationsnummern und entsprechend die der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum, mitteilen. Die Maßnahme wird zum 1. Januar 2016 eingeführt und soll sicherstellen, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird. Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Nummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Weitere Informationen bei der Familienkasse unter 0800 455 55 30 (kostenlos) und im Internet auf http://asurl.de/12s5. RR
Autor:Hendrik Stein aus Weißensee |
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