Beschwert Euch!
Anwohner der Piesporter Straße müssen in Sachen Lärmschutz selbst aktiv werden

Da wollten die Verordneten präventiv schon mal etwas für den Lärm- und damit für den Gesundheitsschutz der Bürger tun. Und nun stellt sich heraus, dass sie zu diesem Thema gar nicht aktiv werden können.

Konkret geht es um eine Verminderung des Straßenlärms auf der Piesporter Straße. Auf dieser sollte zwischen Liebermann- und Feldtmannstraße Tempo 30 angeordnet werden. Diesen Beschluss fasste die BVV auf Antrag der Linksfraktion. Auf der Piesporter Straße ist bereits bis zur Liebermannstraße Tempo 30 angeordnet. Danach verbreitert sich die Straße, sodass eine Ausdehnung von Tempo 30 bisher nicht notwendig zu sein schien. Hinzu komme, dass es bis vor einigen Jahren dort kaum Wohnbebauung gab.

Doch inzwischen sieht die Situation anders aus. Neue Wohnhäuser wurden bis fast an die Straße heran gebaut. Weil es keine Geschwindigkeitsbegrenzung ab Liebermannstraße gibt, beschleunigen Fahrzeuge in Richtung Feldtmannstraße so, dass es zu erheblicher Lärmemission kommt. Würde im 280 Meter langen Abschnitt zwischen Liebermann- und Feldtmannstraße Tempo 30 angeordnet, ließe sich die Lärmbelastung für die Anwohner reduzieren, meinen die Verordneten. Deshalb sollte sich das Bezirksamt mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Verbindung setzen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung anregen.

In einem Schreiben teilte die Senatsverwaltung dem Bezirksamt nun mit, dass sie zwar das Engagement der BVV für Lärmschutz im Interesse der Anwohner begrüße, aber laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sich die Anwohner persönlich über den verkehrsbedingten Lärm bei der Senatsverwaltung beschweren und eine Lärmreduzierung beantragen. Erst dann könne man die Sache bearbeiten. Und solch eine Beschwerde über den Verkehrslärm in der Piesporter Straße liege bislang nicht vor. Deshalb werde der Antrag der Verordneten auch nicht bearbeitet.

Die Senatsverwaltung empfiehlt den Verordneten wenden, Betroffenen zu raten, sich mit einer entsprechenden Beschwerde an die zuständige Abteilung in der Senatsverwaltung zu wenden. Erst dann könne eine Geschwindigkeitsbegrenzung geprüft werden. Die Chancen, dass diese tatsächlich angeordnet werde, stünden gut, heißt es aus dem Senat. Denn derzeit arbeite man an der Umsetzung des Lärmaktionsplanes 2018-2023.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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