Bisher kaum Wirkung
Neue Regeln für Sharing-Anbieter fruchten nicht

E-Roller quer vorm Bahnhofseingang, umgekippte Leihfahrräder mitten auf dem Gehweg – an den Slalomlauf hat man sich irgendwie schon fast gewöhnt. In Berlin gilt seit Anfang September nun ein neues Straßengesetz, das diesem Chaoszustand entgegenwirken soll.

Es wurde unter anderem erlassen, um die Angebote von Sharing-Anbietern besser steuern zu können. Ein erklärtes Ziel ist es, dass E-Scooter und Leihfahrräder nur noch auf extra dafür ausgewiesenen Stellflächen auf der Straße abgestellt werden. Die Sharing-Anbieter brauchen dafür jetzt eine kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis. "Gemeinsam mit den Bezirken sollen dafür neue Abstellflächen im Straßenraum geschaffen werden", heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität. Damit zielt nach meiner Meinung das neue Straßengesetz in die richtige Richtung, denn die umherliegenden oder kreuz und quer stehenden Roller und Räder verschandeln ja nicht nur das Straßenbild. Sie sind auch eine erhebliche Gefahrenquelle, vor allem für Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, für Kinder, Rollstuhlfahrer und andere Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad.

Allerdings habe ich nach nunmehr fünf Wochen Gesetzeskraft den Eindruck, dass es mit der Umsetzung hapert. Auf den Wegen, die ich so im Alltag nehme, liegen und stehen die E-Roller der verschiedenen Anbieter immer noch wild in der Gegend rum. An das Abstellverbot hält sich in meinem Weddinger Kiez kein Mensch.

Allerdings stelle ich mir Kontrollen auch äußerst schwierig vor. Wer soll die Abstellorte alle auflisten und anmahnen? Ich schätze, dass wir wohl noch eine ganze Weile auf Gehwegen Slalom laufen müssen.

Glauben Sie, dass das neue Straßengesetz dem E-Roller-Chaos entgegenwirken wird?
Autor:

Silvia Möller aus Wedding

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