Weg zwischen Park und Großer Seestraße bis 2016 gesperrt
Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen) stellt auf Anfrage klar, dass sich auf dem Grundstück an der Großen Seestraße 3 nie ein öffentlicher Weg gemäß Berliner Straßengesetz befand. Das Grundstück befindet sich in Privateigentum. "Um eine Durchwegung zum Park am Weißen See zu ermöglichen, wurde eine Baulast zugunsten der Öffentlichkeit ins Grundbuch eingetragen", berichtet Kirchner.
Für das Baugrundstück gibt es nun allerdings eine Baugenehmigung. Der Eigentümer darf ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichten. Inzwischen ist auch mit den Bauarbeiten begonnen worden. Aus Sicherheitsgründen wurde die Baustelle entsprechend abgesperrt. An den Bauzäunen ist auch ein Informationsschreiben angebracht. Auf diesem werden die Bürger davon in Kenntnis gesetzt, dass dieser Zugang zum See bis voraussichtlich Januar 2016 gesperrt bleibt, erläutert Kirchner. Grundsätzlich gelte aber eine Baugenehmigung drei Jahre. Es obliegt dem Bauherrn, den Baubeginn und die Fertigstellung in dieser Zeit zu bestimmen. Deshalb könne die Zeitvorgabe auf dem Infozettel nur eine grobe Zeitvorgabe sein.
Wenn die Bauarbeiten beendet sind, hat der Eigentümer allerdings die Verpflichtung, wieder einen Weg zwischen Großer Seestraße und Park anzulegen. Das ist mit Eintragung der Baulast im Grundbuch gesichert worden.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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