Cornelsen-Wiese in Gefahr
Ausschuss empfiehlt der BVV, die Wohnungsbaupläne abzusegnen
Hier ein Investor, der bezahlbaren Wohnraum errichten will, dort das 18 000-Stimmen starke Bürgerbegehren zum Erhalt von Grünflächen: Die Verordneten des Bezirks sind wankelmütig geworden, ob die Cornelsen-Wiese bebaut werden soll oder nicht.
Seit Jahren möchte Becker & Kries zwischen Sodener, Wiesbadener und Dillenburger Straße nachverdichten. 100 Wohnungen sollen entstehen, ein Drittel davon im sozialen Wohnungsbau. Mit in den Planungen des Investors enthalten und Stein des Anstoßes: ein 30 Wohnungen umfassender Block auf der Wiese entlang des Franz-Cornelsen-Weges. Die Anwohner kämpfen um ihr kleines Naherholungsgebiet, 2016 brachten sie ein Bürgerbegehren auf den Weg, dessen Forderungen ob der großen Resonanz von der BVV übernommen wurde. Der Investor hatte in der Folge einen schweren Stand im Bauausschuss.
Die CDU-Fraktion, bislang gegen eine Bebauung, hat in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses einen Kurswechsel eingeschlagen, weshalb sich das Blatt zu seinen Gunsten wenden könnte. Grund ist die Kommunikation zwischen Bezirk und Investor während der vergangenen Legislaturperiode. Offenbar wurde Becker & Kries damals mitgeteilt, das Bürgerbegehren hätte keine Auswirkungen auf das Bauvorhaben, weil es sich bereits früher In Planung befunden habe. Die CDU-Fraktionsvorsitzende Susanne Klose sagte: „Wir sehen die Bebauung nach wie vor kritisch, haben aber Akteneinsicht genommen und sind übereingekommen, dass der Bezirk möglichen Schadenersatzforderungen des Investors nicht standhalten könnte.“ Der Antrag, die BVV mit dem Vorantreiben des Bebauungsplanverfahrens zu beauftragen, wurde mit hauchdünner Mehrheit angenommen. FDP und SPD stimmten dafür, Grüne und AfD dagegen, CDU und Linke enthielten sich. Das veränderte Abstimmungsverhalten löste Unmut im Lager der Anwohner aus, die relativ zahlreich der Sitzung beiwohnten. Norbert Machachej, der das Bürgerbegehren mit initiiert hatte, wertete die Enthaltungen als „Versteckspiel“. Es sei schon merkwürdig, das die drohenden Schadenersatzforderungen erst jetzt angeführt würden, nachdem die erste „Nebelkerze“, der Bauherr habe einen Anspruch auf die Löschung der Grunddienstbarkeit, nicht gezündet habe. „Das Bürgerbegehren ist rechtlich nicht bindend, aber es gibt eine politische und moralische Pflicht, sich daran zu halten“, meint Machachej. Das letzte Wort hat nun die BVV.
Autor:Matthias Vogel aus Charlottenburg |
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