Schärfere Regelung beim Weinbrunnen: Stille ab 22 Uhr
Seit 47 Jahren eine beliebte Tradition, aber für jene, die auf ihre Nachtruhe pochen, ein wochenlanger Quell des Lärms: Das Weinbrunnen-Fest wird auch in diesem Herbst am Rüdesheimer Platz stattfinden. Wie jetzt im Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten bekannt wurde, allerdings unter verschärften Auflagen für die Winzer, die hier ihre Produkte verkosten.
Sie sind laut Stadtrat Marc Schulte (SPD) angewiesen, den Schankbetrieb pünktlich um 21.30 Uhr enden zu lassen und dafür zu sorgen, dass alle Gäste bis spätestens 22 Uhr das Gelände des Weinbrunnens geräumt haben. "Lärmbeschwerden haben uns jetzt mit einer gewissen Deutlichkeit erreicht, so dass wir mit strengeren Auflagen reagieren müssen", erklärte Schulte. Andernfalls könne der Betrieb gerichtlich komplett untersagt werden.
Um dem vorzubeugen, habe man Auflagen formuliert, den Winzern bekannt gegeben und sei auf Akzeptanz gestoßen, sagte der Stadtrat.
Recht drastisch klingt eine weitere Anordnung: Um 22 Uhr müssen die Betreiber, die das Gelände während des Festes vom Bezirk übernehmen, die Treppenaufgänge mit Gittern verrammeln. Eher ein symbolischer Akt, der den Weingenießern optisch verdeutlicht, dass man das Veranstaltungsgelände zu verlassen hat.
Im Ausschuss überwog nach dieser Bekanntgabe das Unverständnis. "Wir nähern uns langsam dem Zustand einer entspaßten Republik", klagte der CDU-Bezirksverordnete Gerald Mattern. Und der Bürgerdeputierte Michael Kunert bezweifelte die Wirksamkeit der neuen Auflagen. "Das Lärmproblem bekommt man doch so nicht weg", glaubt er. Denn die Verursacher seien weniger die gesitteten Weintrinker am Ausschank, sondern Gäste, die sich mit auf den unteren Ebenen des Platzes vergnügen. "Viele wollen sich den teuren Wein ja nicht leisten und setzen sich mit Picknickkörben unten hin", beschrieb Kunert die Lage. "Dort müsste man dann ja auch absperren."
Schulte verwies darauf, dass die gastronomische Einrichtung des Weinbrunnens anders als das wilde Picknick greifbar sei. Ausnahmegenehmigungen für Lärmimmissionen nach 22 Uhr seien zwar zu erwirken - wie bei Fanveranstaltungen zur Fußball WM -, sie müssen aber auf bundespolitischer Ebene durchgefochten werden.
Unberührt von den Einschränkungen bleibt das bevorstehende Maifest, bei dem am Wochenende des 3. und 4. Mai am Rüdesheimer Platz freilich ebenfalls alkoholische Getränke fließen werden.
Autor:Thomas Schubert aus Charlottenburg |
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