Marodes Mietshaus retten
Bezirksamt erwägt Ersatzvornahmen und Strafzahlungen
Vor einem Jahr kämpften die Mieter des Wohnhauses an der Mecklenburgischen Straße, Ecke Aachener Straße, gegen den Verkauf des sanierungsbedürftigen Mietshauses an einen privaten Eigentümer. Sie befürchteten Luxussanierungen und damit einen drastischen Anstieg ihrer Mieten. Inzwischen ist der Investor von seinen Kaufabsichten zurückgetreten und das Haus verfällt. Nun schreitet der Bezirk ein.
Von der Fassade fällt der Putz ab, Wasserschäden machen den Mietern zu schaffen, die Handläufe an den Treppen sind kaputt und im Keller wurde Mäuse- und Rattenbefall festgestellt. Eigentümer und Hausverwaltung machen nichts gegen die baulichen Mängel und reagieren nicht auf die Forderungen der Bauaufsicht, umgehend Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung zu ergreifen. Jetzt greift der Bezirk ein. Wenn der Hauseigentümer auch weiterhin nicht auf die Anordnung reagiert, kündigt der Bezirk drastische Schritte an. Unter anderem müsse die Eigentümerfirma jetzt mit einer Ersatzvornahme rechnen, erklärt Claudia Giehler, Leiterin des bezirklichen Stadtplanungsamtes. Das heißt, dass der Bezirk selbst Firmen zur Beseitigung der Schäden beauftragt. Die Kosten werden später vom Eigentümer eingefordert. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass der Bezirk auf den Kosten sitzen bleibt.
Auch die Bezirksverordnetenversammlung macht sich für die Mieter des maroden Wohnhauses stark. Unter anderem hat der Ausschuss für Stadtentwicklung gerade einem Antrag der Grünenfraktion zugestimmt, in dem es um die Möglichkeit einer Anordnung zur Instandsetzung geht. „Die baulichen Missstände und Mängel haben sich noch weiter verschärft und stellen inzwischen eine Gefahr sowohl für die öffentliche Sicherheit als auch für die Anwohner dar. Zur Gefahrenabwehr soll das Bezirksamt Maßnahmen ergreifen“, heißt es in dem Antrag, der in der nächsten BVV auf der Tagesordnung steht.
Ebenso steht ein Antrag der Linksfraktion zur Beschlussfassung an. Darin wird das Bezirksamt aufgefordert, nach dem gescheiterten Verkauf des Hauses an einen privaten Investor von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, sobald ein erneuter Verkauf des Hauses bekannt wird. Das Bezirksamt soll sich erneut beim Senat dafür einsetzen, dass der Vorkauf zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens erfolgt und die Mieter vor drastischen Mietsteigerungen geschützt werden.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.