Wilmersdorf. Auf der nächsten Tagung der Bezirksverordneten am Donnerstag, 15. August, um 17 Uhr im Rathaus Charlottenburg wird ein von den Kleingärtnern der Kolonie Oeynhausen initiierter Bürgerantrag verhandelt werden.
Die Bürger verlangen, dass die mit knapper Mehrheit der rot-grünen Zählgemeinschaft erfolgte Zustimmung zum Kompromiss zurückgenommen wird. Der sieht vor, eine Hälfte der Kleingartenkolonie für den Wohnungsbau preiszugeben und dafür die andere Hälfte dauerhaft als Kleingartenland zu sichern. Die Kleingärtner und die sie unterstützende Bürgerinitiative "Schmargendorf braucht Oeynhausen" verlangen, dass die gesamte Kolonie erhalten bleibt. Der Antrag ist nicht chancenlos, denn es gibt sowohl in der SPD als auch bei den Grünen Verordnete, die diesen Beschluss nicht länger mittragen wollen. Die Kleingärtner haben in kürzester Zeit mehr als 3200 Unterschriften gesammelt, die erzwingen, dass der Bürgerantrag auf die Tagesordnung gesetzt wird. Vorgespräche mit der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Judith Stückler (CDU) sind bereits vereinbart. Mit Wolfgang Mahnke, Wolfgang Vonnemann und Frank Sommer sind seitens der Bürgerinitiative "Schmargendorf braucht Oeynhausen" sowie Gerd Schering und Alban Becker seitens des Kleingärtnervereins Oeynhausen die Vertrauenspersonen benannt.
Ihr Bürgerantrag sieht weiter vor, dass über die städtebauliche Entwicklung der Kolonie erst nach Abschluss des beantragten Bürgerbegehrens "Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen" entschieden wird. Die Kleingärtner wurden gewissermaßen erpresst, dieses genehmigte Bürgerbegehren auszusetzen. Im Erfolgsfall, der sehr wahrscheinlich ist, sollten sie für eine mögliche Schadensersatzforderung des Investors in Höhe von 25 Millionen Euro haftbar gemacht werden. Gegen diese Auflage haben sie beim Verwaltungsgericht geklagt. Wahrend die Klage ihrer Bearbeitung harrt, hat der Investor den Bauantrag gestellt. Damit nicht vor dem Bürgerbegehren vollendete Tatsachen geschaffen werden, wollten die Kleingärtner mit einer einstweiligen Anordnung erreichen, dass der Bezirk nicht vor dem Bürgerbegehren eine Baugenehmigung erteilen darf. Das hat das Gericht vor wenigen Tagen abgelehnt. Nun wollen die Kleingärtner und die Bürgerinitiative dieses Ziel mit ihrem Bürgerantrag an die BVV erreichen. "Die Betreiber des Bürgerbegehrens sind fest entschlossen mit der Unterschriftensammlung zu beginnen, sobald das Verwaltungsgericht über die Gültigkeit der Auflage entschieden hat", teilt der Vereinsvorsitzende Alban Becker mit. Die Bürgerinitiative und die Kleingärtner sehen in der Auflage eine "Behinderung des Bürgerwillens".
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