Traumaambulanz an der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik eröffnet
Menschen, die Gewalt erlebt haben, können psychisch erkranken und leiden dann viele Jahre oder gar ihr ganzes Leben an den Folgen. Mit der neuen Traumaambulanz erweitert sich das Angebot für die Betroffenen.
2012 wurde die erste Berliner Traumaambulanz für erwachsene Opfer von Gewalttaten unter der Leitung von Priv.-Doz. Dr. med. Olaf Schulte-Herbrüggen, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Traumatherapeut, an der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig-Krankenhaus eröffnet. Mit der neuen Einrichtung, einer Kooperation zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik, erhöht sich die Zahl der Behandlungsplätze. Damit kann auf eine steigende Nachfrage reagiert werden. „Zuletzt konnten wir zum Beispiel auf die Ereignisse auf dem Breitscheidplatz gut auf die Anforderungen reagieren und allen Betroffenen ein zeitnahes Angebot machen“, sagt Dr. Schulte-Herbrüggen, jetzt Ärztlicher Direktor der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik. „Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Bedrohungslage müssen wir bei Terroranschlägen auch auf höhere Opferzahlen eingerichtet sein. Mit der neuen Traumaambulanz sind wir dafür gerüstet.“
Traumatherapie kann helfen
Das Angebot richtet sich an Opfer schwerer körperlicher oder psychischer Gewalterfahrung wie Überfall, Vergewaltigung oder Schlägerei. Aber auch Personen, die unmittelbare Zeugen von Gewalt wurden und unter psychischer Belastung leiden, werden behandelt. Ein Team aus Ärzten und Psychologen mit Spezialisierung im Bereich Traumatherapie untersucht in psychotherapeutischen Einzelgesprächen die vorliegenden Symptome. Das können Niedergeschlagenheit, Albträume, Ängste, Unruhe oder Flashbacks sein. Wenn diese länger anhalten, sind möglicherweise Erkrankungen wie eine posttraumatische Belastungsstörung oder Depression die Folge. Um das zu verhindern oder bereits bestehende Symptome und Störungen zu behandeln, sollten sich Betroffene möglichst schnell Hilfe suchen. Bei Bedarf werden auch weiterer Hilfsangebote vermittelt.
Eine Anmeldung ist ohne Überweisung möglich. Beim Erstkontakt wird ein Antrag zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) ausgefüllt. Opfer einer Gewalttat oder ihre Hinterbliebenen haben ein Anrecht auf Hilfe und Entschädigung für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen. Die individuellen Leistungen reichen von Heil- und Krankenbehandlungskosten und über Fürsorgeleistungen bis zur Gewährung einer Beschädigten- oder Hinterbliebenenrente. Die Kosten für zunächst fünf Behandlungen werden dann vom Land Berlin in jedem Fall übernommen.
Hier bekommen Opfer Hilfe
Autor:Regina Friedrich aus Wilmersdorf |
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