AfD-Bezirksverordneter vor Gericht
Anklage wegen Körperverletzung
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Bezirksverordneten erhoben: wegen mutmaßlich rassistischer Äußerungen und Körperverletzung. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht Tiergarten.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen Bezirksverordneter der AfD-Fraktion ermittelt und jetzt Anklage erhoben. Ihm werden Körperverletzung und zweifache Beleidigung vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft soll der 56-Jährige bereits Mitte August 2021 vor einer Gaststätte in der Inselstraße eine Frau mit dem „N“-Wort beschimpft haben. Als eine Bekannte hinzukam, soll er die rassistische Beleidigung gegenüber beiden Frauen wiederholt haben.
„Als die Frauen den Ort des Geschehens verlassen wollten, soll ihnen der Mann weiter gefolgt sein und die rassistische Bezeichnung noch mehrfach in unterschiedlichen Kontexten wiederholt haben“, äußert sich die Staatsanwaltschaft zum mutmaßlichen Tathergang. Auf eine „abwehrende Bewegung einer der Frauen, die sich von ihm bedrängt gefühlt haben soll“, schlug er der Frau dann offenbar mit der flachen Hand ins Gesicht. Als die Frau sich wehrte, soll der Politiker sie in den „Schwitzkasten“ genommen haben. Die Begleiterin schritt ein, woraufhin beide zu Boden fielen, und der Mann der Frau dann noch in den rechten Arm gebissen haben soll.
Wie die Staatsanwaltung weitermitteilt, hatte der Mann zunächst selbst Anzeige gegen die beiden Frauen wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet. Dieses Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft aber ein, da es aus ihrer Sicht wahrscheinlicher ist, dass es der Beschuldigte war, der den Konflikt ausgelöst hat. „Ob diese Bewertung zutreffend ist, wird nun das Amtsgericht Tiergarten zu klären haben.“ Wann die Verhandlung eröffnet wird, steht noch nicht fest.
Für sein Amt als Volksvertreter in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte hat die Klage indes keine Konsequenzen. „Er muss sein Mandat nicht ruhen lassen“, informiert BVV-Vorsteherin Jelisaweta Kamm auf Nachfrage. „Der BVV-Vorstand darf aus rechtlichen Gründen auch kein Ausschlussverfahren gegen ihn einleiten.“ Die AfD-Fraktion hat in Mitte drei Mitglieder. Sollte der Beschuldigte wegen des anstehenden Verfahrens seine Fraktion freiwillig verlassen oder ausgeschlossen werden, löst sie sich damit auf.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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