Mitführverbot erlassen
Berlin. Die Bundespolizeidirektion Berlin hat erneut ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen – dazu zählen unter anderem Messer, Reizgas und Schlaggegenstände – erlassen. Das Verbot gilt bis 3. November in den S-Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz täglich in der Zeit von 14 bis 4 Uhr des Folgetages. U-Bahnhöfe in diesem Bereich sind von der Allgemeinverfügung ausgenommen. Die Einhaltung des Verbotes wird von der Bundespolizei kontrolliert. Bei Verstößen können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Grund für das Mitführverbot ist die hohe Zahl von Gewaltdelikten an den Bahnhöfen. go
Autor:Simone Gogol-Grützner aus Zehlendorf |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.