Musiklehrer sind Opfer der Corona-Krise
Misstöne im Klangkörper
Es geht um eine zugegeben einigermaßen überschaubare Berufsgruppe. Die aber für die kulturelle Bildung, gerade von Kindern und Jugendlichen nicht ganz unwichtig ist.
Es geht um die Lehrerinnen und Lehrer an der Spandauer Musikschule. Wie viele andere sind auch sie Opfer der Corona-Krise, beziehungsweise könnten es in den kommenden Wochen akut werden. Wenn der Passus Anwendung findet, der sich seit diesem Semester in ihren Verträgen findet. Er besagt nämlich, dass ihnen Unterrichtsstunden nicht mehr vergütet werden, wenn sie weder analog noch online stattffinden können. Für viele würde das einen massiven Honorarausfall bedeuten.
Unklarheit über die Vergütung
von Musiklehrern
Als auch die Musikschulen im Frühjahr in den Lockdown gingen, galten die bis dahin vereinbarten Vergütungen erst einmal weiter, zuletzt verlängert bis Ende Mai. Und es lag nicht in der Verantwortung der Lehrkräfte, wenn von ihnen vorgehaltene Angebote nicht stattfinden konnten.
Das sollte auch weiter gelten, suggerierte im Sommer ein Schreiben von Kulturstaatssekretär Torsten Wöhlert (Linke). Das Ausfallhonorar vertraglich auszuschließen, würde gegen die Ausführungsvorschriften verstoßen, hieß es dort. Es wäre zu bezahlen, wenn der Unterricht aufgrund der jeweils geltenden Eindämmungsmaßnahmenverordnung nicht abgerufen werden könne und es auch nicht möglich sei, ihn als Fernunterricht stattfinden zu lassen. Das gebiete „nicht nur die Rechtsvorschrift, sondern auch der faire Umgang mit den Honorarkräften“.
Senatsverwaltung für Finanzen
grätscht dazwischen
Dumm nur, dass das selbst in der eigenen Verwaltung anders gesehen wurde. Das ist nachzulesen in einer Mitteilung aus dem Haus an die Leiterinnen und Leiter der bezirklichen Ämter für Weiterbildung und Kultur von Mitte September. Denen wird empfohlen, die Vertragslage von freien Mitarbeitern zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Deren Dienstleistungen seien nur in dem tatsächlich erbrachten Umfang zu vergüten. Die Klarstellung rührt vor allem daher, dass die Senatsverwaltung für Finanzen bei der großzügigeren Regelung abgewunken hatte. Der Bezirk Spandau hat gemäß dieser Vorgaben die neuen Verträge um diese Einschränkung ergänzt. Und damit für Ärger bei den Musiklehrern gesorgt. Andere Bezirke hätten das nicht gemacht, beziehungsweise wieder zurückgenommen, erkläre Petra Prieß, eine ihrer Sprecherinnen. Und gerade nach dem großen Engagement ihrer Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Monaten wäre das ein Schlag ins Gesicht.
Was das bedeuten könnte, beschrieb Petra Prieß ebenfalls. Sie selbst unterrichte Geige, häufig einzelne Schülerinnen und Schüler. Da wären auch Online-Stunden möglich, sofern die technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Wer aber Gruppenunterricht anbiete, habe diese Möglichkeit kaum. Und erst recht ausgeschlossen wäre das bei der musikalischen Früherziehung, etwa in Kitas oder Schulen. Dabei sei gerade das eine von der öffentlichen Hand gewünschte Leistung, deren Ausfall sie aber dann nicht mehr bezahlen wolle. Zu Lasten derjenigen Lehrerinnen und Lehrer, die speziell in diesem Bereich tätig seien.
Linke und Grüne sehen Unverbindlichkeit
Das Bezirksamt verweist wiederum auf die beiden Schreiben aus der Senats- und Kulturverwaltung, die ihm keine andere Möglichkeit gelassen hätten. So führt es der zuständige Stadtrat Gerhard Hanke (CDU) auf zwei Anfragen der Bezirksverordneten Christoph Sonneberg-Westeson (Bündnis90/Die Grünen) und Lars Leschewitz (Linke) aus. Die Ausführungen von Staatssekretär Wöhlert werden demgegenüber als „unverbindliche Willenserklärung“ bewertet.
Im Klartext: Spandau sehe sich schon deshalb gezwungen, auf die „bindenden Regelungen“ einzugehen, weil alles andere nicht nur einen Verstoß darstellen, sondern auch finanzielle Folgen haben könnte. Trete der Fall ein, bliebe der Bezirk auf den Honorarkosten sitzen. Gleichwohl werde das Problem gesehen. Er sei, ebenso wie sein Amt für Weiterbildung und Kultur mehrfach an die zuständigen Senatsverwaltungen herangetreten, betonte Stadtrat Hanke ebenfalls. Der Bitte, entsprechende Regelungen bei einem erneuten Krisenfall zur sozialen Absicherung der Honorarkräfte zu erlassen, sei aber nicht gefolgt worden.
Der „Krisenfall“ könnte vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Entwicklung schneller eintreten, als befürchtet. Nicht nur deshalb steht das Problem der Musikschulpädagogen auch stellvertretend für andere ähnlich Betroffene. Denn es geht grundsätzlich um die Frage, wie umzugehen ist mit einer bestellten Arbeitsleistung, die aber wegen staatlichen Einschränkungen nicht abgerufen werden kann? Nicht nur, aber nicht zuletzt betrifft dieses Thema Menschen, deren Auftraggeber die öffentliche Hand ist.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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