Rechnungshof rügt Vergabe der Schulreinigung
"Gravierende Verstöße"

Das Bezirksamt Spandau habe „Vergaberecht grob verletzt“. Und „nicht notwendige Ausgaben im mittleren sechsstelligen Euro-Bereich geleistet“.

Das sind Aussagen, die sich im Jahresbericht 2020 des Landesrechnungshofs finden. Gerügt wird das Verfahren im Zusammenhang mit der Neuausschreibung der Schulreinigung im Jahr 2018. Dabei habe es „gravierende Verstöße“ gegeben. Das Bezirksamt sah sich damals nicht in der Lage, die Auftragsvergabe selbst zu organisieren. Deshalb wurde ein Beratungsunternehmen beauftragt. Passend, dass sich ein solches bereits per sogenannter „Kaltakquise“, also einem Anruf angeboten hatte.

Fürstliches Beratungssälar

Das Telefonat zahlte sich aus, das Unternehmen bekam den Zuschlag. Laut Vertrag sollte das Honorar erfolgsbezogen ausfallen. Und zwar in Höhe von 45 Prozent der Kosten, die durch den Einsatz eingespart werden. Laut einem Vermerk vom Mai 2018, den der Rechnungshof erwähnt, rechnete das Bezirksamt mit einem Salär von ungefähr 40.000 Euro. Am Ende waren es aber insgesamt 679.630 Euro und 75 Cent.

Wie es dazu kam? Die Beratungsfirma machte Einsparpotentiale in Höhe von über 1,125 Millionen Euro geltend. Statt wie zuvor rund 4,5 Millionen war für die Reinigung am Ende nur noch etwas mehr als 3,3 Millionen auszugeben. Die geringeren Kosten kamen allerdings vor allem durch das Reduzieren mancher Leistungen zustande. Zum Beispiel, dass die Unterrichtsräume nur noch an vier statt fünf Tagen gesäubert werden.

Effektive Einsparung viel kleiner

Effektive Einsparung habe die Beratung laut Rechnungshof lediglich in einer Höhe von rund 72.000 Euro erbracht. Und danach hätte die Beratungsfirma nur einen Anspruch auf 38.000 Euro Honorar gehabt, nicht auf knapp 680.000.

Die Verteidigung des Bezirksamtes, es habe immerhin Geld für das Land Berlin eingespart, ließ der Rechnungshof ebenfalls nicht gelten. Auf die Idee, einfach bei den Intervallen zu kürzen, hätte die Verwaltung auch selbst kommen können, suggeriert der Bericht.

Bezirksamt wehrt sich gegen Vorwürfe

Der erste Fehler wäre aber bereits die Ausschreibung ohne Wettbewerb gewesen. Der Hinweis aus dem Bezirk, der Markt für solche Dienstleistungen sei überschaubar und nur dieses eine Unternehmen dazu in der Lage gewesen, wird als „nicht nachvollziehbar“ verworfen. Auch danach sei das Verfahren intransparent abgelaufen. Etwa ohne Einbeziehen des Rechtsamtes.

Der Rechnungshof erwarte deshalb, dass das Bezirksamt Spandau „künftig die vergaberechtlichen Vorschriften einhält“ sowie „künftig keine Verträge mit potenziell nachteiligen Preismechanismen schließt“.

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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