Spandauer Bezirksverordnete kommen zur Sondersitzung zusammen
Jetzt wird’s wieder politisch
Nach der Absage im März und wochenlangen Sitzungsausfällen der Ausschüsse treffen sich die Bezirksverordneten jetzt wieder. Ein passender Ort ist aber noch nicht gefunden.
Zum ersten Mal seit Mitte März kommen die Bezirksverordneten wieder zusammen. Auch, um das Bezirksverwaltungsgesetz einzuhalten. Das schreibt vor, dass zwischen zwei Sitzungen höchstens zwei Monate liegen dürfen. Die ausgefallene März-BVV soll am 13. Mai als Sondersitzung stattfinden, die nächste ordentliche BVV am 20. Mai. Das teilte BVV-Vorsteherin Gaby Schiller (SPD) mit. Wegen der Corona-Krise laufen die Sitzungstermine aber anders ab als gewohnt. Zwar dürfen alle 55 Bezirksverordnete anwesend sein, sie müssen aber Abstand halten. Schutzmasken sind dagegen nicht vorgeschrieben. Auch Besucher sind zugelassen. „Ihre Zahl ist aber auf maximal zehn pro Sitzung beschränkt“, informiert Schiller.
Maximal zehn Besucher in der BVV erlaubt
Die erste Sitzung wird auch nicht ausufern. Anfragen der Fraktionen beantworten die Stadträte schriftlich, alle Konsens-Anträge gehen sofort in die Ausschüsse. Abgestimmt wird nur über die restlichen Vorlagen, die überwiegend aus der ausgefallen März-BVV stammen. Ein geeigneter Tagungsort ist allerdings noch nicht gefunden. „Danach halten wir gerade Ausschau“, so Gaby Schiller. Der BVV-Saal dürfte es auf jeden Fall nicht sein. „Vielleicht kann der Bürgersaal entsprechend bestuhlt werden, damit wir im Rathaus bleiben können“, sagt CDU-Fraktionssprecher Thorsten Schatz. Möglicherweise käme sonst noch eine Schulaula infrage. Wer bei den BVV-Sitzungen dabei sein will, sollte sich anmelden: bvv@ba-spandau.berlin.de. Jeder Besucher bekommt eine Eintrittskarte und muss sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Damit eine mögliche Infektionskette nachverfolgt werden kann.
FDP wirbt für Videokonferenz
Zuvor hatte FDP-Fraktionschef Matthias Unger eine digitale BVV-Sitzung vorgeschlagen. In einem offenen Brief bat er den Bürgermeister darum, das Rechtsamt prüfen zu lassen, ob das möglich ist. Denn: „Eine Videokonferenz ist aufgrund der gegenwärtigen Ausnahmesituation nicht grundsätzlich ausgeschlossen.“
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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