CDU will Gastronome entlasten
Keine Gebühren für Außengastronomie
Finanziell arg gebeutelte Gastronome sollen in der Corona-Krise keine Straßennutzungsgebühren zahlen müssen. Das fordert die CDU-Fraktion.
Die Kontaktbeschränkungen sind für zahlreiche Unternehmer eine Belastungsprobe. Wer keine Waren des täglichen Bedarfs anbietet, musste bisher erhebliche Umsatzeinbrüche verkraften. Während Einzelhändler unter Auflagen wieder öffnen konnten, müssen Restaurants weiterhin auf Gäste in ihren Lokalen verzichten.
Deshalb sollte der Staat diesen Unternehmen keine unnötigen Kosten aufbürden, findet die CDU-Fraktion und schlägt daher vor zu prüfen, ob der Bezirk auf die Gebühren für die Sondernutzung des Straßenlandes verzichten kann, wenn ein Unternehmer oder Gastronom unter den Corona-Regeln leidet.
Es ergebe wenig Sinn, während der Corona-Schließung von Gastronomen und Einzelhändlern Straßennutzungsgebühren zu fordern, heißt es aus der Fraktion. Wer keine Kunden bedienen dürfe, stelle auch keine Waren, Tische und Stühle auf den Gehweg. Deshalb seien die Gebühren ein unnötiger Kostenfaktor. Der Senat solle stattdessen einheitliche Regelungen für ganz Berlin treffen, um einen Flickenteppich zu verhindern. „Vielen gastronomischen Betrieben steht das Wasser bis zum Hals. Sie leiden besonders unter den derzeitigen Beschränkungen und müssen schnellstmöglich wieder auf die Füße kommen", sagt Bettina Meißner, wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion. "Wir brauchen jetzt pragmatische Lösungsansätze für die Gastronomie. Bis auf Weiteres sollten die Außenbereiche der gastronomischen Betriebe großzügig erweitert werden und die Straßenlandsondernutzungsgebühr entfallen."
In einer der nächsten Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) will die CDU für diese Idee werben und einen entsprechenden Antrag stellen.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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