100 Jahre Groß-Berlin: Warum die Siedlung Damm eingemeindet wurde
Polizei ohne Zugriffsrecht
Spandau war einer der größten Gegner des Groß-Berlin-Gesetzes von 1920. Allerdings nutzte auch die prosperierende Havelstadt Eingemeindung um eigene Zwecke zu verfolgen.
So setzte sich Bürgermeister Louis Emden für die Eingemeindung von Damm ein. Die Ansiedlung bestand lediglich aus sieben Häusern und gehörte zum Landkreis Niederbarnim. Sie lag nur wenige Meter von der Stadtgrenze Spandaus entfernt. Der Rinnstein einer Straße bildete die Grenze.
Es gab drei Gründe, weshalb lange ein Streit um die Eingemeindung tobte. Zum einen wohnten einige Wohlhabende in Damm. Sie genossen die Vorzüge der Stadt Spandau, mussten sich aber daran nicht finanziell beteiligen. Zudem wollte die Stadt Spandau wachsen. Diesem Drang stand die kleine Gemeinde im Weg.
Der dritte und wohl skurrilste Grund liegt in der Verbrechensbekämpfung. Beging jemand in Spandau eine Straftat, musste er lediglich über den Rinnsteig nach Damm flüchten. So entzog derjenige sich dem Zugriff der Polizei.
Diese Argumente wogen schwer und führten 1875 dazu, dass die Gemeinde Damm an Spandau fiel. „Entlohnt“ wurden die Dammer durch die Befreiung von der Kommunalsteuer für fünf Jahre.
Karl-Heinz Bannasch, erster Vorsitzender der heimatkundlichen Vereinigung Spandau
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
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