Mietendeckel auch in Beratungsstellen spürbar
Mehr Fragen zu Mieterhöhungen
Mit der Einführung des Mietendeckels vom Berliner Senat konnten Vermieter noch bis 18. Juni die Mieten erhöhen, bevor damit für die nächsten fünf Jahre Schluss ist. Dass dadurch bei vielen Mieterinnen und Mietern kurzfristig noch eine Erhöhung in den Briefkasten fiel, bestätigen Beratungsstellen in Spandau.
Wer im Bezirk Rat zu Mietangelegenheiten sucht, hat die Wahl zwischen drei Beratungsorganisationen: dem Berliner Mietverein, dem Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz und dem Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). Letzter verfügt gleich über sieben Beratungsstellen in Spandau.
Dort berichtet die Pressestelle von einem deutlichen Anstieg der Beratungen zum Thema Mieterhöhung im Juni an allen Standorten. Dass diese im direkten Zusammenhang mit dem kürzlich beschlossenen Mietendeckel stehen, bestätigt ebenfalls eine Sprecherin des Berliner Mietervereins. Auch der Spandauer Mieterverein stimmte diesen Tendenzen zu und nannte konkrete Zahlen: Während die Nachfragen zu Mieterhöhungen im Mai nur etwa fünf Prozent der Beratungsanfragen ausmachten, waren es im Juni schon 25 Prozent. Für den Juli prognostiziert die Geschäftsführung einen weiteren Anstieg auf 40 Prozent.
Vermieter hätten ihre Möglichkeit genutzt
Manche der betroffenen Mieter hätten das Schreiben mit der Erhöhung sogar noch einen Tag vor Stichtag, also am 17. Juni erhalten. Auch wenn die Situation „dramatisch“ sei, könne man den Vermietern keinen Vorwurf machen, so der Geschäftsführer Heinz Troschitz. Diese würden lediglich ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Ob der Mietendeckel wirklich funktioniere, sei derzeit noch fraglich. Die Alternative der Enteignung hält der Mieterberater aber auch für keine gute Lösung. Es seien die bestehenden gesetzlichen Vorgaben, an denen etwas geändert werden müsse, damit die bevorstehende „Katastrophe“ der Mietpreise verhindert werden kann.
Für die aktuellen Mieterhöhungen rät der Vorsitzende des AMV, Marcel Eupen, unbedingt zu einer Prüfung durch die kostenlosen Beratungsstellen. Dafür haben Mieter zwei Monate ab Erhalt des Schreibens Zeit.
Autor:Luise Giggel aus Wedding |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.