Altstadthafen und Jugendbildungsstätte protestieren
Bezirksamt verweigert Steg-Genehmigungen

Alexander Schwabe ist mit seiner Geduld am Ende. Seit fast zwei Jahren wartet er auf eine Entscheidung des Bezirksamtes. | Foto: Ulrike Kiefert
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Das Bezirksamt verweigert dem Altstadthafen seit fast zwei Jahren die Genehmigung für neue Bootsstege. Der Hafen ist kein Einzelfall. Auch ein Antrag der Jugendbildungsstätte „Haus Kreisau“ ist bis heute unbearbeitet. Beide erwägen jetzt, gegen das Amt vorzugehen.

Als Alexander Schwabe im Februar 2017 den Antrag im Bezirksamt stellte, konnte er nicht ahnen, wie unwillig eine Behörde sein kann. Seit nunmehr 22 Monaten wartet der Hafenmeister vom Altstadthafen Spandau auf die wasserbehördliche Genehmigung für neue Bootsstege. Schwabe will die 40 Liegeplätze an der Frieda-Arnheim-Promenade auf 60 erweitern. „Und zwar für unsere Tagesgäste, nicht für Dauerlieger“, erklärt der Hafenmeister.

Zuständig für die Genehmigungen ist das Umwelt- und Naturschutzamt im Haus von Umweltstadtrat Andreas Otti (AfD). Auch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSV) muss baulichen Veränderungen an Steganlagen zustimmen. Das tut es im Fall des Altstadthafens auch zwei Wochen später. Aus dem Bezirksamt erreicht Alexander Schwabe dagegen nur ein Fünfzeiler: „Zur Zeit können keine wasserbehördlichen Genehmigungsverfahren für Sportbootstege durchgeführt werden, da in einem anderen Verfahren eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit von bestimmten Auflagen und Bedingungen noch aussteht.“ Das war am 8. März 2017. „Seitdem habe ich vom Bezirksamt nichts mehr gehört“, sagt Schwabe.

"Nur Spandau verhält sich so"

Erklären kann sich der Hafenmeister dieses Bürger unfreundliche Verhalten nur mit der berlinweiten Debatte über Sportboote, Hausboote und Auflagen. Trotzdem: „Kein Bezirk außer Spandau verhält sich so“, weiß Schwabe von anderen Hafenmeistern. Außerdem sei er zu jedem Kompromiss bereit, wenn man ihn nur fragen würde. „Aber nicht einmal so weit sind wir gekommen.“ Dem Hafenmeister läuft derweil die Zeit davon. Wenn er die neuen Stege im nächsten Sommer anbieten will, muss er sich bei den Baufirmen sputen. „Alle reden in Spandau immer davon, dass wir mehr Touristen brauchen. Hier im Altstadthafen haben wir sie.“ Rund 300 Gäste täglich sind es im Sommer, die sich Boote ausleihen oder den Hafen als Wasserwanderrastplatz nutzen. Denn mit Toiletten, Duschen, Ver- und Entsorgung sowie Fäkalienabsaugung hat er die nötige Infrastruktur. „Wenn aber die Plätze nicht ausreichen, fahren die Gäste weiter und geben ihr Geld woanders aus.“ Das schade auf Dauer nicht nur der Altstadt, sagt Schwabe, sondern auch dem Hafen. Stichwort Arbeitsplätze. „Und das alles nur, weil das Amt nicht arbeitet.“ Der Hafenmeister denkt nun ernsthaft über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach.

Haus Kreisau droht mit Untätigkeitsklage

Der Altstadthafen ist kein Einzelfall. Auch das „Haus Kreisau“ in Kladow, die Jugendbildungsstätte der Evangelischen Berufsschularbeit in Berlin und anerkannter Träger der Jugendhilfe, hat das Problem. Das Haus will zwei seiner Steganlagen für Ruderboote im Zuge einer Spundwandsanierung erneuern lassen. Mitte Mai dieses Jahres beantragt Geschäftsführer Marco Fränkel dafür die wasserbehördliche Genehmigung im Umwelt- und Naturschutzamt. Die Antwort: Momentan würden keine Genehmigungen erteilt. Inzwischen sind sieben Monate vergangen. Völlig inakzeptabel für Marco Fränkel. Er schreibt einen Brief an Stadtrat Otti und Bürgermeister Helmut Kleebank und kündigt eine Untätigkeitsklage an.

Die ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zulässig, wenn über einen „Antrag (...) ohne zureichenden Grund in angemessener Frist in der Sache nicht entschieden worden ist“. Nun verweist das Bezirksamt in seinem Schreiben an den Hafenmeister auf eine noch ausstehende Grundsatzentscheidung. Genaueres teilt das Bezirksamt auf Nachfrage des Spandauer Volksblatts dazu nicht mit.

Im Kern ging es um Hausboote

Hintergrund dürfte aber das Hausboot-Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 28. Juni 2016 sein, mit dem sich seitdem die nächst höhere Instanz beschäftigt. In dem Urteil stellt das Gericht fest, „dass es keine wesentlichen Unterscheidungen zwischen Sport- und Hausbooten gibt“ und fordert alle Berliner Bezirke deshalb auf, mit entsprechenden Auflagen gegen das „unkontrollierte Anlanden von Hausbooten vorzugehen“. Das Bezirksamt kündigt daraufhin strenge Auflagen an. Unter anderem wird das Übernachten auf Sportbooten mit Kajüten untersagt, und Stege dürfen aus Artenschutzgründen nur noch mit LED-Leuchten ausgestattet werden. Dem Spandauer Yachtclub und dem Segler-Club Oberspree, die von dem Urteil wie berichtet betroffen waren, wird dann im November 2017 aber der Weiterbetrieb ihrer Steganlagen und deren Ausbau genehmigt. In der damaligen Pressemitteilung des Umweltstadtrates heißt es außerdem: „Jede Genehmigung verlangt nach einer vollkommen individuellen Bearbeitung.“ Auf die warten der Altstadthafen und die Jugendbildungsstätte bis heute.

Alexander Schwabe ist mit seiner Geduld am Ende. Seit fast zwei Jahren wartet er auf eine Entscheidung des Bezirksamtes. | Foto: Ulrike Kiefert
Der Altstadthafen hat 40 Liegeplätze für Boote und Yachten.  | Foto: Ulrike Kiefert
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Ulrike Kiefert aus Mitte

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