Fällzeit mit Ausnahmen
Spandau. Seit Oktober darf wieder gefällt werden. Das gab das Umwelt- und Naturschutzamt jetzt bekannt. Die erlaubte Fällzeit gilt bis Ende Februar. Für geschützte Bäume braucht es vorab eine Ausnahmegenehmigung, sonst droht ein Bußgeld. Dazu gehören in Berlin sämtliche Laubbäume sowie die Waldkiefer, Walnuss und die Türkische Baumhasel. Bei Bäumen, die einen Specht oder andere tierische Untermieter beherbergen, sollte der Artenschutz beachtet werden. Wer Informationen braucht, ruft das Baumschutztelefon an unter 902 79 30 11. Anträge für geschützte Bäume können wie gehabt beim Umwelt- und Naturschutzamt gestellt werden – entweder formlos per E-Mail und Brief oder über das digitale Umweltportal unter www.berlin.de/umwelt. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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