Fast 200 Wracks im Vorjahr registriert
Schrottwagen sorgen für Ärger

Trotz Kennzeichen und Zulassung wurde der Halter des Schrott-Taxis in Hakenfelde offenbar nicht gefunden.  | Foto: Ulrike Kiefert
  • Trotz Kennzeichen und Zulassung wurde der Halter des Schrott-Taxis in Hakenfelde offenbar nicht gefunden.
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Sie sind ein Ärgernis auf Spandaus Straßen. Schrottreife Autos werden am Straßenrand entsorgt oder blockieren Parkplätze. Das wurmt die Anwohner, vor allem dann, wenn die Wracks über Wochen oder Monate nicht abgeschleppt werden.

195 Schrottautos wurden 2017 in Spandau gemeldet. In ganz Berlin waren es 2994 Fahrzeuge, die laut dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) kein gültiges Kennzeichen hatten oder als Abfallfahrzeuge eingestuft wurden. Spitzenreiter war Lichtenberg mit 901 gemeldeten Autowracks. Die relativ hohe Zahl vom Vorjahr wird in Spandau vermutlich auch 2018 wieder erreicht. Denn in den ersten vier Monaten wurden in der Havelstadt schon 108 Schrottautos auf öffentlichem Straßenland gezählt. Das war berlinweit Platz 2 – zusammen mit dem Bezirk Mitte. Lichtenberg hatte bis dahin 199 Registrierungen, Steglitz-Zehlendorf dagegen nur 16. Seit 2016 wurden 480 Wracks in Spandau registriert.

Die Gründe sind vielzählig

Warum Autos einfach ihrem Schicksal überlassen werden, kann verschiedene Gründe haben. Halter drücken sich um die Reparaturkosten oder die Gebühr beim Schrotthändler. Autos werden für Rennen gestohlen und später irgendwo abgestellt. Oder der Fahrer wird bei einem Unfall so schwer verletzt, dass er sich um sein Auto erst mal nicht kümmern kann. Manchmal parken auch Autohändler aus Platzmangel ihre Fahrzeuge ordnungswidrig am Straßenrand. Das sieht dann so aus, als wären die Autos zurückgelassen, wie an der Freiheit zum Beispiel.

In Hakenfelde haben sich viele Spandauer zuletzt über ein weißes Schrott-Taxi aufgeregt. Das stand ein ganzes Jahr in der Werderstraße und wurde erst Mitte Juni von den Behörden abgeschleppt. Laut Ordnungsamt war das Taxi in eine Straftat verwickelt, fahruntüchtig, aber noch zugelassen und hatte TÜV. Alles zusammen verzögerte den Prüfvorgang bis zum Entsorgen über Gebühr.

Entfernung binnen 72 Stunden

Dass Fristen eingehalten werden müssen, bevor ein Autowrack vom öffentlichen Straßenland entfernt werden darf, schreibt das Berliner Straßengesetz vor. Denn jedes Auto, selbst ein Wrack, ist Privateigentum. „Wird dem Ordnungsamt ein solches Auto gemeldet, überprüft zunächst der Außendienst das Fahrzeug“, erläutert Ordnungsstadtrat Stephan Machulik (SPD) das grundsätzliche Prozedere. Ein Auto ohne Kennzeichen – das fehlt in den meisten Fällen – wird zunächst mit einem gelben Punkt versehen und der Halter, sofern er ausfindig gemacht werden kann, aufgefordert, das Fahrzeug innerhalb von 72 Stunden zu entfernen. „Kommt er dem nicht nach, wird der rote Punkt geklebt. Passiert dann wieder nichts, wird das Auto nach einem Monat abgeholt“, so Machulik. Dafür ist das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben mit Sitz in Lichtenberg zuständig. Nur diese Behörde (oder die Polizei) darf den Rotpunkt kleben und alle weiteren Schritte einleiten.

Bis ein Wrack abgeschleppt wird, um in der Autopresse zu landen oder versteigert zu werden, dauert es aber meist viel länger. Sofern sie keine Gefahr für die Umwelt sind, stehen solche Autos im Schnitt sechs bis zwölf Monate in Spandau herum, schätzt Machulik. „Das dauert viel zu lange, die Autos sollten nach maximal einem Monat abgeschleppt sein.“ Wie soll das gehen? "Indem das regionalisierte Ordnungsamt personell verstärkt wird", fordert der Stadtrat. Auch eine dezentralisierte Lösung hält Machulik für überlegenswert. „Wir könnten als Ordnungsbehörde selbst abschleppen lassen.“ Allerdings bliebe das Bezirksamt auf den Kosten sitzen, wenn der Halter nicht gefunden wird.

Inititative aus Reinickendorf

Die Gesetzeslage zu vereinfachen, damit Autos schneller abgeschleppt werden können, hat unlängst auch der Bezirksverordnete Felix Schönebeck (CDU) aus Reinickendorf gefordert. Er schlägt vor, dass die Bezirke Abschlepp-Unternehmen beauftragen und mit ihnen entsprechende Rahmenverträge abschließen. Die Ordnungsämter könnten dieses Vorgehen dann mit einem standardisierten Formular und Fotos festhalten.

Das Abstellen von Fahrzeugen ohne gültige amtliche Kennzeichen kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei Abfallfahrzeugen drohen bis zu 50 000 Euro Geldstrafe. Verstöße können hier gemeldet werden: http://asurl.de/13-2.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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