Nur 13 Spielhallen sollen in Spandau übrig bleiben
Daddeln in der Defensive
Das Berliner Spielhallengesetz, „das härteste in Deutschland“ wirkt. Davon ist Daniel Buchholz überzeugt.
Der SPD-Abgeordnete aus Siemensstadt war im Parlament einer der maßgeblichen Akteure beim Zustandekommen von Restriktionen für die Daddel-Branche. Das zu erreichen sei ein „steiniger Weg“ gewesen, wie Buchholz erklärt. Und es hat auch eine ganze Weile gedauert vom ersten Gesetz im Jahr 2011 und weiteren Verschärfungen fünf Jahre später. Aber jetzt zeige sich die Wirkung endgültig. Zumindest ausweislich einer Anfrage, die der Abgeordnete an den Senat gerichtet hat. Demnach werden in Spandau in absehbarer Zeit nur noch 13 Spielhallen übrig bleiben. Ende 2011 waren es noch 54. Was einen Rückgang von fast 76 Prozent bedeuten würde. Das ist ein Wert, mit dem sich Spandau im Vergleich mit den anderen Bezirken aber nur im Mittelfeld bewegt. In Mitte reduziert sich laut dieser Zahlen das Spielgewerbe um 84,4 Prozent. Für Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf lauten die Angaben 83,8 beziehungsweise 83,3 Prozent. Im Berliner Schnitt sind es fast 80 Prozent. Absolut sollen von 584 Spielhallen, die es vor knapp neun Jahren noch gab, nur noch 120 weiter existieren.
In Mitte gibt es auch künftig
die meisten Spielhallen
Spandau wird mit seinen künftig 13 Spielhallen die drittmeisten aller Bezirke haben. In Mitte verbleiben, trotz massivem Ausdünnen, noch 23. 16 sind es in Charlottenburg-Wilmersdorf, ebenfalls 13 in Friedrichshain-Kreuzberg. Dagegen nur fünf in Reinickendorf und lediglich drei in Steglitz-Zehlendorf.
Betreiber seien oft nicht zuverlässig
Der Weg war schon deshalb steinig, weil die Branche auch juristisch Widerstand leistete. Von bisher 146 abgeschlossenen Rechtsschutzverfahren hätten die Verwaltungen allerdings 145 gewonnen, vermeldete Daniel Buchholz. Häufigster Grund für Schließungen, beziehungsweise Versagungen wäre mit 144 Fällen die fehlende Zuverlässigkeit der Betreiber gewesen. Der Nachweis sei dabei unter anderem anhand von Führungszeugnissen, Gewerbezentral- oder Insolvenzregister, Sachkundenachweise oder Sozialkonzepten erfolgt. 100 Versagungen gab es wegen zu geringem Abstand zur nächsten Spielhalle. Der muss mindestens 500 Meter betragen.
Bei den Zahlen zum künftigen Spielhallenaufkommen handelt es sich zwar bisher um Prognosen. Sie sind aber, nicht zuletzt wegen bereits laufender oder abgeschlossener Auswahlverfahren in einigen Bezirken, weitgehend absehbar.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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