Bezirk erlässt Sondernutzungsgebühren
Entlastung für Spandauer Gastronomie
Lokalbetreiber waren und sind durch die Corona-Krise besonders belastet. Der Bezirk will ihnen finanziell etwas mehr Luft verschaffen. Zumindest denen, die über genehmigte Sondernutzungsflächen verfügen, beziehungsweise diese beantragen wollen. Dafür werden für dieses Jahr die Gebühren ermäßigt oder sogar ganz erlassen.
Konkret sieht das so aus: Wer das Sondernutzungsentgeld für eine Schankfläche bereits vorab in voller Höhe für 2020 bezahlt hat, dem wird es für neuneinhalb Monate erstattet. Das betrifft den Zeitraum zwischen 15. März, dem Beginn der Corona-Einschränkungen, und 31. Dezember. Ansonsten gilt das anteilig für die für diese Monate bereits erfolgten Kosten.
Nutzungsgeld erst ab 2021 wieder fällig
Für neue Sondernutzungen oder Ausnahmegenehmigungen wird bis zum Jahresende keine Zahlung fällig. Sie beginnt erst ab 1. Januar 2021. Zu begleichen ist allerdings die Verwaltungsgebühr für das Erteilen der Ausnahmegenehmigung. Alle diese Vorgaben gelten analog auch für Schankflächen in öffentlichen Grünanlagen.
Die Rückerstattung muss beantragt werden. Laut Baustadtrat Frank Bewig (CDU) genügt dafür ein Dreizeiler per E-Mail bei der Straßenverkehrsbehörde unter sga@ba-spandau.de.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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